Die Schweiz verhängt Sanktionen gegen die Qualified Investor Fund Limited mit dem Ziel, ihren Vermögensverwaltungsmarkt zu stärken

Die Schweiz verhängt Sanktionen gegen die Qualified Investor Fund Limited mit dem Ziel, ihren Vermögensverwaltungsmarkt zu stärken

Um die Position der Schweiz als Vorreiter bei Fondsprodukten zu stärken, hat der Schweizer Bundesrat die Umsetzung des revidierten Kollektivanlagengesetzes (KAG) und des aktualisierten Kollektivanlagengesetzes (KKV) genehmigt. Beide Änderungen treten am 1. März 2024 in Kraft und führen den Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) ein, eine neue Art von kollektivem Anlageplan.

Ein neues Modell bei Fondsprodukten

L-QIF ist ein innovatives System, Von der Genehmigungspflicht befreit Eine Fondskategorie, die darauf abzielt, die Dynamik und Zugänglichkeit des Schweizer Vermögensverwaltungsmarktes zu steigern. Es ist einzigartig in seiner Struktur und erfordert keine Lizenz und Genehmigung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Diese Funktion bietet eine Schnellere Markteinführung Und überlegene Flexibilität im Vergleich zu anderen Fondskategorien.

Ein exklusives Anlageinstrument

Dieses Anlageinstrument steht jedoch ausschließlich zur Verfügung Qualifizierte Investoren. Darüber hinaus verlangt es, dass die Verwaltung durch Unternehmen erfolgt, die der Aufsicht der FINMA unterliegen. Die Verantwortlichen der L-QIFs sind für die Berichterstattung an das Bundesfinanzministerium verantwortlich, das ein öffentliches Register aller in Betrieb befindlichen L-QIFs führt.

Liberale Regelungen und strikte Einhaltung

Der L-QIF-Fonds profitiert von liberaleren Anlagevorschriften und muss seine Anlagepolitik und -techniken in seinen Fondsdokumenten offenlegen. Sie müssen außerdem eine Betriebsorganisation unterhalten, die etwaige besondere Risiken berücksichtigt. Steuerlich werden L-QIFs mit anderen Schweizer kollektiven Kapitalanlagen gleichgestellt.

Mit spezifischen Beschränkungen hinsichtlich Leverage, Sicherheiten, Sicherheiten und Gesamtengagement des Nettovermögens unterliegt der L-QIF den Bestimmungen des CISA und CISO. Finanzinstitute, die L-QIFs verwalten, müssen strenge gesetzliche Verpflichtungen einhalten, um die Einhaltung der CISA-Regeln sicherzustellen, was zu erhöhten Sorgfaltspflichten führt. Die Prüfungsregeln für L-QIFs umfassen jährliche Prüfungen und die Überprüfung der Einhaltung der in CISA und CISO festgelegten Anforderungen.

Siehe auch  Schweiz - Was im «Internationalen Genf» 202 passierte...

Die Schweizer Anwaltskanzlei Schellenberg Witmer spielte im Konsultationsprozess eine Schlüsselrolle und vertrat die Interessen der Schweizer Fondsbranche. Die Implementierung von L-QIF stellt einen bedeutenden Meilenstein in der Entwicklung der Fondslandschaft in der Schweiz dar und eröffnet qualifizierten Anlegern und Fondsmanagern gleichermaßen neue Möglichkeiten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert