Die Schweiz verabschiedet ein umstrittenes Gesetz zum Verbot der Gesichtsbedeckung – Human Rights Watch

Die Schweiz verabschiedet ein umstrittenes Gesetz zum Verbot der Gesichtsbedeckung – Human Rights Watch

Schweizerischer Nationalrat Zustimmung Das Umstrittene Bundesgesetz über das Verbot der Gesichtsverhüllung Mittwoch, mit 151 zu 29 Stimmen.

Das Gesetz setzt ein im März 2021 verabschiedetes Referendum um, in dessen Rahmen es abgehalten wurde 51 % der Schweizer Wähler stimmten einem Verbot der Gesichtsverhüllung an öffentlichen Orten zu. Die Initiative der rechtsgerichteten Schweizerischen Volkspartei (SVP) zielt darauf ab, die Gesichtsbedeckung an allen öffentlichen oder privaten, der Öffentlichkeit zugänglichen Orten zu verbieten. Zuwiderhandlungen drohen mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Franken.

Ausnahmen gelten für Kultstätten, gesundheitliche Gründe, lokale Bräuche, Kunst, Unterhaltung und Werbung. Behörden können auch Ausnahmen von Demonstrationen gewähren, wenn dies zum Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit erforderlich ist, sofern die öffentliche Ordnung gewahrt bleibt. Das Gesetz gilt nicht für Flugzeuge oder Diplomatengebäude. Das Verbot umfasst das Verstecken von Augen, Nase und Mund in einer Weise, die die Identifizierung der Person erschwert. Kopfbedeckungen, wie z. B. Schleier, die das Gesicht sichtbar lassen, sind nicht betroffen.

Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, das Verbot in das Strafrecht aufzunehmen, hat es aber später aufgrund von Kritik als eigenständiges Bundesgesetz ausgearbeitet. Marianne Binder Keller, Nationalrätin Er sagte Dieser Ansatz konzentriert sich mehr auf die öffentliche Sicherheit als auf Bestrafung.

Die neue Gesetzgebung stieß auf großes Interesse Kontroverse. Das gab der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte bekannt Kritisieren Er bezeichnete das Verbot als „äußerst bedauerlich“ und stellte fest, dass es nach einer „politischen Propagandakampagne mit starken fremdenfeindlichen Untertönen“ genehmigt worden sei.

Die endgültige Entscheidung über die Umsetzung des Gesetzes liegt bei den Kantonen, der Bundesrat bestimmt, wann das Gesetz umgesetzt wird. Die Schweiz schließt sich mehreren anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Belgien und Österreich an, die in den letzten Jahren ähnliche Gesetze gegen die Vollgesichtsbedeckung eingeführt haben.

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