Was Sie wissen müssen, bevor Sie nach Südkorea reisen

Südkorea hat K-ETA eingeführt, das koreanische elektronische Reisegenehmigungssystem für ausländische Besucher, die ab dem 1. September 2021 in das Land reisen.

Da die meisten Visabefreiungen mit der Verschlimmerung der Epidemie im April 2020 ausgesetzt wurden, erhalten ausländische Besucher ohne Visum vor der Einreise in die Republik Korea eine elektronische Genehmigung, indem sie relevante Informationen wie ihre Reiseinformationen online übermitteln. Der Zweck der Reise muss der Tourismus, der Besuch von Familienmitgliedern, die Teilnahme an Veranstaltungen oder Treffen oder geschäftlich sein (Besuche sind ausgenommen, wo Gewinne erzielt werden).

Visafreie ausländische Besucher benötigen eine K-ETA-Genehmigung, um eine Bordkarte zu erhalten und in die Republik Korea einzureisen. K-ETA ist für mehrere Reisen über zwei Jahre gültig und die Anmeldegebühr beträgt 10.000 KRW pro Person (8,64 USD). Für K-ETA-Vorbereitungsmaterialien sind ein gültiger Reisepass, eine E-Mail-Adresse, eine Gebühr und ein Lichtbildausweis erforderlich.

Mit K-ETA werden Sie von der Vorlage einer Zugangskarte befreit und der Einwanderungsprozess wird beschleunigt.

Seit Mai läuft ein Pilotprogramm, das System wird am 1. September vollständig implementiert sein.

K-ETA ist obligatorisch für Staatsangehörige oder Staatsangehörige von 66 visumfreien Ländern und 46 visumfreien Einreiseländern, die planen, in die Republik Korea zu reisen. Aufgrund von COVID-19 ist jedoch ab dem 1. September (*1) für Bürger aus 49 Ländern/Regionen visumfreie Einreise möglich und (*2) vorrangige Einreise (Geschäfts-)Personen aus 63 Ländern, deren visumfreie Einreise gilt suspendiert sind für die Beantragung eines K-ETA verfügbar.

* 1 Liste der erforderlichen Länder K-ETA

– 21 Länder, die für K-ETA in Frage kommen (ab 3. Mai 2021)

Albanien, Andorra, Barbados, Dominica, Guam, Guyana, Heiliger Stuhl, Irland, Malta, Mexiko, Monaco, Neukaledonien, Nicaragua, Palau, St. Kitts-Nevis, St. Vincent und die Grenadinen, San Marino, Slowenien, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten USA, Venezuela

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– 28 weitere K-ETA-berechtigte Länder (ab 1. September 2021)

Griechenland, Niederlande, Dänemark, Deutschland, Lettland, Rumänien, Luxemburg, Litauen, Belgien, Bulgarien, Zypern, Schweden, Spanien, Slowakei, Estland, Österreich, Italien, Tschechien, Kroatien, Portugal, Polen, Frankreich, Finnland, Ungarn, Norwegen Schweiz, Liechtenstein, Island

* 2 K-ETA ausstehende Länderliste

– Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Brasilien, Brunei Darussalam, Kanada, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Eswatini, Fidschi, Grenada, Guatemala, Haiti , Honduras, Hongkong, Israel, Jamaika, Japan, Kasachstan, Kiribati, Kuwait, Lesotho, Macau, Malaysia, Marshallinseln, Mauritius, Mikronesien, Montenegro, Marokko, Nauru, Neuseeland, Oman, Panama, Paraguay, Peru, Katar, Südafrika, Russland, St. Lucia, Samoa, Saudi-Arabien, Serbien, Seychellen, Singapur, Salomonen, Surinam, Taiwan, Thailand, Tonga, Trinidad und Tobago, Tunesien, Türkei, Tuvalu, Vereinigte Arabische Emirate, Uruguay

Antragsteller mit bevorzugter Einreise verwenden sowohl die vorherige Visaausstellung als auch die K-ETA-Beantragungsmethoden: K-ETA-Website (www.k-eta.go.kr) (verfügbar auf Koreanisch und Englisch) oder mobiler Anwendungszugang (K-ETA) und Antrag 24 Stunden vor dem Einsteigen in das Flugzeug.

Für Reisende in einer Gruppe kann ein Vertreter bis zu 30 Personen beantragen Gebühr: ~ 10.000 Won (pro Person)

vorgeschriebene Quarantäne

Die obligatorische Quarantäne beträgt 14 Tage für alle Reisenden, die nach Korea kommen.

Für alle Koreaner und Ausländer, die nach Korea einreisen

  • Kurzfristige ausländische Einwohner (weniger als 90 Tage): Von der Regierung ausgewiesene Quarantäneunterkünfte. (1.680.000 KRW ~ 1.000.000 KRW)
  • Langzeitaufenthalte im Ausland (mehr als 90 Tage): US TRAVEL KOREA kann Quarantäneunterkünfte buchen.

PCR ist erforderlich

Aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie müssen alle ausländischen Passinhaber, die in die Republik Korea reisen, bei der Ankunft ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Diese Richtlinie gilt ab dem 08.01.2021 um 0:00 Uhr KST.

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Ein negatives PCR-Testergebnis muss 72 Stunden vor dem Abflugdatum veröffentlicht werden.

Die Einreichung eines negativen PCR-Testergebnisses bei der Ankunft erfolgt getrennt von der Einreichung für den Visumantrag. Alle Reisenden müssen das Dokument vor der Abreise nach Korea besorgen und mitführen.

Das negative PCR-Testergebnis wird von den Behörden beim Zoll geltend gemacht. Jedem, der das Dokument nicht vorlegen kann oder ein inakzeptables Dokument* einreicht, wird die Einreise nach Korea verweigert. * Zum Beispiel ein Dokument, das mehr als 72 Stunden vor dem Abflugdatum ausgestellt wurde usw.

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