Vorübergehende Quellensteuergutschrift für «too big to fail»-Schweizer Anleihen verlängert

Clearstream Banking1 Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass die derzeitige Steuerbefreiung auf Zinsen auf Schweizer Obligationen der «Too big to fail»-Regelung für bedingte Wandelanleihen und Abschreibungsobligationen ab 2013 sowie Kautionsschuldverschreibungen ab 2017 unterliegt und bis Ende ausläuft 2021, wird bis Ende 2026 verlängert von

1. Januar 2022

Auswirkungen auf Kunden

Die Zinsen auf folgende Schweizer Obligationen sind weiterhin von der Verrechnungssteuer befreit:

  • Von Schweizer Banken ausgegebene und von der Schweizer Bankenaufsicht FINMA bewilligte bedingte Wandelanleihen und abgeschriebene Obligationen gemäss den Artikeln 11 bis 13 des Bankgesetzes betreffend die Hinterlegung von Obligationen gegen Spezialfonds erforderlich, emittiert zwischen 1. Januar 2013 und Dezember 31, 2026.

  • Bail Bonds sind Anleihen von Schweizer Banken, für die Massnahmen gemäss den Artikeln 28-32 des Bankengesetzes beantragt werden können, sofern:

    • Die Anleihe kann durch einen Sanierungsplan nach Artikel 31 Absatz 3 des Bankengesetzes reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden,

    • Die Anleihe wurde von der schweizerischen Bankenaufsicht FINMA mit dem Ziel genehmigt, regulatorische Anforderungen zu erfüllen, und

    • Die Anleihe wurde zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2026 bzw. während dieses Zeitraums, in dem eine Emissionsänderung eingetreten ist oder eingetreten ist, begeben.

Weder Clearstream Banking noch die lokale Verwahrstelle UBS Switzerland AG veröffentlichen Notierungen von Anleihen, die die oben genannten Kriterien für die Quellensteuergutschrift erfüllen. Diese Informationen sind entweder dem Anleiheprospekt oder nach erfolgter Verzinsung einer Preisliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu entnehmen.

Darüber hinaus beurteilt Clearstream nicht, ob die Bedingungen der Quellensteuergutschrift gemäß den oben genannten Kriterien für eine bestimmte Anleihe erfüllt werden können oder nicht; Zinszahlungen werden als Eingang bei den für die Einbehaltung verantwortlichen Emittenten erfasst.

Mehr Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich zusammen auf Clearstream Banking SA mit Sitz in 42, John F. Kennedy Street, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer B-9248, und Clearstream Banking AG (für Clearstream Banking AG) AG Kunden, die Creation-Accounts nutzen), mit Sitz in 61, Mergenthalerallee, 65760 Eschborn, Deutschland und eingetragen im Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland unter HRB Nummer 7500.

Siehe auch  In der Schweiz stürzt ein Teil des Berges ein

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