Schweden erlaubt geimpften Salvadorianern die Einreise, verbietet Reisende aus Jordanien

Ab dem 14. Dezember nächsten Dienstag können vollständig geimpfte Reisende aus El Salvador ohne Einreisebeschränkungen wie COVID-19-Tests und Quarantäne nach Schweden einreisen, auch für nicht wesentliche Zwecke wie den Tourismus.

Die schwedische Regierung hat heute die Entscheidung getroffen, nachdem sie das vorübergehende Einreiseverbot nach Schweden in gleicher Weise geändert hatte.

Das schwedische Justizministerium stellte in einer Pressemitteilung fest, dass der Schritt zur uneingeschränkten Einreise für Salvadorianer auf die Entscheidung der Europäischen Kommission folgt, von diesem Land ausgestellte Impfzeugnisse als gleichwertig mit denen von EU-Mitgliedstaaten anzuerkennen.

Gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission sind in El Salvador ausgestellte Impfbescheinigungen dem digitalen EU-COVID-Zertifikat gleichzustellen, was bedeutet, dass diese Bescheinigungen auf die gleiche Weise und mit den gleichen technischen Systemen wie das digitale EU-COVID-Zertifikat überprüft und verifiziert werden könnenMinisterium erklärt.

Bisher erkennt Schweden Zertifikate folgender Länder an und ermöglicht somit deren Inhabern die uneingeschränkte Einreise: Albanien, Andorra, Armenien, El Salvador, Färöer, Georgien, Guernsey, Isle of Man, Israel, Jersey, Moldawien, Monaco, Marokko, Neuseeland, Nordmazedonien, Panama, San Marino, Serbien, Singapur, Schweiz, Togo, Türkei, Ukraine, Großbritannien, USA oder Vatikanstadt.

Gleichzeitig hat Schweden Jordanien von seiner Liste der aus epidemiologischer Sicht sicheren Drittstaaten gestrichen. Dies bedeutet, dass Reisende aus Jordanien außer zu unbedingt notwendigen Zwecken nicht mehr in das Land einreisen können.

Diese Entscheidung wurde auch in Übereinstimmung mit der Empfehlung des EU-Rates zu Reisen aus Drittstaaten in die EU auf der Grundlage von Informationen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten getroffen.

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In der Praxis bedeutet dies, dass das Einreiseverbot für Personen mit Wohnsitz in Jordanien wieder eingeführt wird. Andere Ausnahmen vom Einreiseverbot gelten jedoch weiterhin für Personen mit Wohnsitz in Jordanien, stellt das Ministerium fest.

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Ausgenommen vom Einreiseverbot in den Europäischen Wirtschaftsraum und Andorra, Monaco, San Marino, Schweiz, Staatsangehörige der Vatikanstadt, Personen mit Daueraufenthalt in Schweden oder einem anderen EU-Mitgliedstaat oder Personen mit schwedischem Aufenthaltstitel oder ausgestelltem Aufenthaltstitel nach einer Region Anderer Wirtschaftsstaat, Andorra, Monaco, San Marino, Schweiz oder Vatikanstadt, sowie Personen, die ein nationales Visum für Schweden oder ein nationales Visum in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz und europäischen Kleinstaaten besitzen, gültig für mehr als drei Monate.

Ebenso ausgeschlossen sind diejenigen, die zu wesentlichen Zwecken in das Land einreisen, wie Personen mit wichtigen familiären Gründen, Transitreisende, Grenzgänger, Studenten, Beschäftigte im Verkehrssektor, Saisonarbeiter in der Forstwirtschaft, in der Landwirtschaft und im Gartenbau, im Gesundheitswesen tätige Personen usw . .

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