Eine neue Entscheidung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besagt, dass selbst ein „geringfügiges Anliegen“ eine Entschädigung an EU-Bürger bedeuten könnte • The Register
Die große Entscheidung zu den Entschädigungsrechten der DSGVO bringt für viele Unternehmen eine böse Überraschung