Littler Global Guide – Schweiz – Q3 2023

Littler Global Guide – Schweiz – Q3 2023

Die Pflicht des Arbeitnehmers zur „doppelten Loyalität“ gegenüber dem Arbeitgeber

Eine frühere Entscheidung einer Justizbehörde oder Regulierungsbehörde

Am 21. August 2023 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass ein (ehemaliger) Mitarbeiter der Schweizerischen Bundesverwaltung, der unter anderem die Schweiz international vertrat, gegenüber seinem Arbeitgeber einer sogenannten „doppelten Loyalitätspflicht“ unterliege, was bedeutete, dass er dies auch tat nicht zur Loyalität gegenüber der Verwaltung verpflichtet. Schweizerischer Föderalismus außer in seinem (internen) beruflichen Verhalten, aber auch – wenn auch in geringerem Maße – ausserhalb seiner Arbeit (außerhalb des Dienstes). Der ohne Vorwarnung entlassene Mitarbeiter hatte in den sozialen Medien unter anderem die Bundesverwaltung in aggressivem Ton bezüglich des Schweizer COVID-Antrags während der Pandemie, der Gewährung eines Notkredits an einen Energiekonzern sowie seiner eigenen Kritik geübt arbeiten. (Inklusive) Geschlechtersprache des Arbeitgebers in einer E-Mail an alle Mitarbeiter.

Die Äußerungen des Arbeitnehmers können grundsätzlich durch das verfassungsmäßige Recht des Arbeitnehmers auf freie Meinungsäußerung geschützt sein und sind daher gegen das Loyalitätsrecht der Bundesverwaltung abzuwägen. Das Bundesgericht gelangte zu dem Schluss, dass Letzteres obsiegte, da die Aussagen des Mitarbeiters geeignet waren, den Ruf des Bundesministeriums nachhaltig zu schädigen. Damit wurde die Rechtmäßigkeit der Kündigung des Arbeitnehmers bestätigt.

Siehe auch  Warum Schweiz SUI bei den Olympischen Spielen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert