Die Schweiz schreibt Stipendien für pakistanische Studierende aus

Die Schweiz schreibt Stipendien für pakistanische Studierende aus

Die Schweizer Regierung hat in Zusammenarbeit mit der Hochschulkommission das „Exzellenzstipendium für pakistanische Studierende“ für das kommende Studienjahr 2024-25 vorgestellt.

Für angehende Kandidaten wurden Stipendien für einjährige Post-Master-Forschung, dreijährige Post-Master-Programme, Doktorandenprogramme und einjährige Postdoktorandenprogramme (PDP) ausgeschrieben, teilten HEC-Quellen vor Ort gegenüber APP mit.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen bei der Schweizerischen Botschaft endet am 30. September. Weitere Einzelheiten seien auf der offiziellen Website verfügbar, sagten lokale Quellen des Obersten Wahlausschusses.

Der Hauptzweck der Bundes-Exzellenz-Stipendien besteht darin, Bildungschancen für ausländische Forscher zu schaffen, die einen Master- oder Doktorgrad absolvieren.

Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt unter Aufsicht der Eidgenössischen Stipendienkommission für ausländische Studierende.

Unabhängig davon kündigte die Higher Education Commission (HEC) ein Stipendienprogramm für Studenten aus Gilgit-Baltistan an, um an führenden pakistanischen Universitäten oder Institutionen zu studieren.

Nach Angaben eines HEC-Beamten wurden leistungsstarke Studierende aus Gilgit-Baltistan zur Bewerbung aufgefordert, die ein Grundstudium (vier- oder fünfjährige Grundstudiengänge) an von der HEC anerkannten öffentlichen Universitäten/Graduierteninstitutionen (DAIs) absolvieren möchten .

Für das akademische Jahr 2023-24 werden Stipendien in allen Studienbereichen oder Hauptfächern im Rahmen des Projekts mit dem Titel „Undergraduate Scholarship Scheme for Gilgit-Baltistan Students in Top Pakistani Universities/Institutions (Batch 3)“ angeboten.

In Bezug auf die Zulassungskriterien teilte der Beamte mit, dass die Bewerber über einen Wohnsitz oder ein örtliches Zertifikat in Gilgit-Baltistan verfügen und über ein Higher Secondary School Certificate (HSSC) bzw. einen gleichwertigen Abschluss verfügen müssen.

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