Die neutrale Schweiz findet heraus, wie ihre Panzerfahrzeuge in die Ukraine gelangten

Die neutrale Schweiz findet heraus, wie ihre Panzerfahrzeuge in die Ukraine gelangten

Das Staatssekretariat für Wirtschaft der Schweiz (SECO) bestätigte, dass die gepanzerten Fahrzeuge Eagle I in der Ukraine gelandet seien, weil ein deutsches Unternehmen sie ohne Zustimmung der Schweizer Behörden in die Ukraine geliefert habe.

Quelle: Europäische Prawda mit Bezug auf den Bundesrat der Schweiz

Einzelheiten: Das berichteten Ende März 2023 viele Medien Panzerfahrzeug Eagle I, hergestellt von der Schweizer Firma Mowag, das Unternehmen von General Dynamics European Land Systems, wurde in ukrainischen Frontstädten gesichtet. Die Schweizer Behörden haben eine Untersuchung eingeleitet.

Es stellt sich heraus, dass in den 90er Jahren 36 Eagle I-Autos aus der Schweiz nach Dänemark exportiert wurden und Dänemark 2013 mit Zustimmung der Schweiz 27 dieser Fahrzeuge an ein privates deutsches Unternehmen übergab.

Die Schweizer Behörden gaben an, dass „dieses Unternehmen sich in einer Nicht-Export-Erklärung verpflichtet hat, ohne schriftliche Zustimmung der Schweiz keine 27 Eagle-1-Fahrzeuge an seine Parteien im Ausland zu liefern.“

Allerdings wurden 11 gepanzerte Fahrzeuge dieses Typs mit Genehmigung der deutschen Exportkontrollbehörden wieder in die Ukraine exportiert. Dies geschah, weil der neue Firmenchef entschied, dass die Nicht-Reexport-Erklärung nichts mit dieser Ausrüstung zu tun habe, da die Schutzhüllen und gepanzerten Fenster von ihr entfernt worden seien.

Das Staatssekretariat kam zu dem Schluss: „Die Nichtausfuhrerklärung wurde nicht von der deutschen Regierung verletzt, sondern von einem ehemaligen Chef eines Privatunternehmens, der für die Folgen dieses Gesetzes verantwortlich ist.“

In diesem Zusammenhang wird einem deutschen Unternehmen, dessen Name nicht bekannt gegeben wird, die Ausfuhr militärischer Ausrüstung aus der Schweiz nicht gestattet, „wegen der Gefahr, dass diese Ausrüstung an einen unerwünschten Endempfänger versandt wird“.

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Die Neutralität der Schweiz erlaubt keine direkte Waffenlieferung an Kampfgebiete. Diese Regel gilt auch dann, wenn ein Land Waffen aus der Schweiz kauft: Käufer müssen eine sogenannte Nichtausfuhrerklärung unterzeichnen. Früher die obere Kammer des Schweizer Parlaments Es wurde ein Änderungsantrag angenommen, der den Wiederexport von Waffen in die Ukraine ermöglicht.

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