Zürcher Gericht: Uber-Fahrer sind keine „selbständigen Arbeiter“

Taxi hin oder her, Arbeitgeber hin oder her: Uber ist in der Schweiz ein umstrittenes Konzept. © Keystone/Christian Butler

Das jüngste Urteil der Kantone zum US-Personenbeförderungsdienst dient als nationaler Rahmen zur Bestimmung des noch fehlenden Status von Zeitarbeitskräften in der Schweiz.

Dieser Inhalt wurde am 7. Januar 2022 – 11:14 Uhr veröffentlicht

Keystone-SDA / dos, sb

das RegelExterner Link Das am Donnerstag veröffentlichte Sozialversicherungsgericht in Zürich sagte, die „bemerkenswerte Abhängigkeit“ im Verhältnis zwischen Uber und seinen Fahrern mache es zu einem Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Als solches sei Uber verpflichtet, den Fahrern Sozialabgaben zu zahlen, so das Gericht: In diesem Fall, den das Unternehmen gegen die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) und die Zürcher Sozialversicherungsträger verklagte, drohen ihm Rückzahlungen inklusive Leistungen für rund 5,2 Millionen Schweizer Franken (5,64 Millionen US-Dollar) für 2014.

Im Übrigen bezieht sich der fragliche Fall zwar auf den inzwischen verschwundenen Schweizer Dienst UberPop (eine billigere, weniger professionelle Version), das Urteil bezieht sich jedoch eindeutig auf alle Klassen von Uber-Fahrern.

Das US-Unternehmen argumentiert, dass diejenigen, die mit seiner App arbeiten, die Kontrolle darüber behalten, wann sie arbeiten und welche Kunden sie erhält: Das Urteil ignoriert auch die Tatsache, dass die Mehrheit der Autofahrer in der Schweiz unabhängig bleiben will Neue Züricher Zeiten Zeitung.

Uber will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Mehrere rechtliche Probleme

Das 2009 gegründete Mitfahr-App-Unternehmen hat seit seiner Ankunft in der Schweiz im Jahr 2014 für einige Kontroversen gesorgt. Mehrere ähnliche Uber-Gerichtsentscheidungen wurden in anderen Kantonen gefällt, beispielsweise in GenfExterner Link und Waadt in Bezug auf individuelle Rechtsstreitigkeiten, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsfragen. In diesem Jahr sind mehrere weitere Rechtssachen anhängig.

Auf nationaler Ebene bleibt der Status von Arbeitnehmern in der „Zeitarbeitswirtschaft“ unklar, wobei die Bundesbehörden bisher zurückhaltend sind, neue Rahmenbedingungen für die Plattformökonomie zu entwickeln.

in einem PressemitteilungExterner Link Am Donnerstag sagte die Gewerkschaft UNIA, das Zürcher Urteil solle die Kantone veranlassen, „ihre Verantwortung gegenüber den Fahrern ernst zu nehmen“ und das Arbeitsrecht durchzusetzen, um das Unternehmen zur Zahlung von Sozialversicherungen zu bewegen.

„Dies ist eine sehr wichtige Entscheidung, auf die die Leute seit 2016 gewartet haben“, sagt Roman Konzler, Rechtsexperte bei der UNIA, gegenüber swissinfo.ch.

Der Verband sagte auch, das Urteil habe eine „Signalwirkung“ für andere plattformbasierte Unternehmen, die in der sogenannten „aufstrebenden“ Wirtschaft tätig sind.

Siehe auch  Glauben Sie dieser falschen Rötung nicht. Menschen in der Schweiz dürfen nach 22 Uhr Toiletten spülen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert