„Willst du Fluggesellschaften führen oder schließen?“ fragt SC, während SpiceJet eine Gnadenfrist erhält

Der Oberste Gerichtshof setzte am Freitag drei Wochen lang die Verfügung über die Auflösung von SpiceJet aus, nachdem die Fluggesellschaft behauptet hatte, dass sie den Streit über ihre ausstehenden Gebühren mit dem Schweizer Unternehmen „Credit Suisse“ beilegen wolle.

Eine Bank des Obersten Richters von Indien, NV Ramana, der Richter AS Bopanna und Hima Kohli, setzte den Auflösungsbeschluss drei Wochen lang aus, um die Maßnahmen abzuwarten, die das Management der Fluggesellschaften zur Beilegung des Streits ergriffen hat.



Der leitende Anwalt Harish Salve, der für SpiceJet auftritt, sagte der Bench, dass die Fluggesellschaft versuchen werde, die Probleme mit der Credit Suisse in drei Wochen zu lösen.

Der leitende Anwalt KV Vishwanathan, der die Credit Suisse vertritt, sagte jedoch, dass das Angebot von SpiceJet nicht einmal der Rede wert sei.

Dazu warnte die Bench SpiceJet und sagte, wenn sie ihre Gebühren an die Credit Suisse und andere nicht zahlen wolle, werde sie für zahlungsunfähig erklärt.

„Sie wollen die Fluggesellschaften leiten oder schließen? Warum legen Sie nicht Ihren Finanzstatus vor? So können Sie Ihre Fluggesellschaften nicht führen. Was ist Ihr Beitrag? Es ist eine ernste Angelegenheit, wenn sie (SpiceJet) dies nicht tun Fluggesellschaften betreiben wollen, werden wir Insolvenz anmelden und die Liquidation anstreben“, sagte CJI gegenüber Salve.

SpiceJet Limited hat das Apex Court gegen die Anordnung des Madras High Court zur Auflösung des Unternehmens verklagt.

Laut dem in der Schweiz ansässigen Unternehmen Credit Suisse AG hatte SpiceJet seine Zusage nicht eingehalten, die Rechnungen über 24 Millionen Dollar zu bezahlen, die das Schweizer Unternehmen für die Wartung, Reparatur und Überholung der Flugzeugtriebwerke und -komponenten erhoben hatte.

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Kürzlich hatte die Abteilungskammer des High Court von Madras das Urteil eines Einzelrichters vom 6. Dezember 2021 bestätigt, der die Liquidation von SpiceJet Limited angeordnet und den am High Court angeschlossenen offiziellen Insolvenzverwalter angewiesen hatte, die Vermögenswerte des Unternehmens zu übernehmen.

Der Einzelrichter hatte die Durchführung seines Beschlusses für einen begrenzten Zeitraum mit der Anweisung an das Unternehmen ausgesetzt, 5 Millionen Dollar als Präzedenzbedingung für die Inanspruchnahme des einstweiligen Rechtsschutzes zu überweisen.

Die Divisionskammer verlängerte jedoch mit Beschluss vom 11. Januar die vom Einzelrichter gewährte einstweilige Aussetzung bis zum 28. Januar, damit das Verkehrsunternehmen eine Berufung vor dem Obersten Gerichtshof vorziehen kann. SpiceJet hatte die Divisionsbank gegen die Anordnung des Einzelrichters verlegt.

Der Liquidationsantrag vor dem Einzelrichter des High Court wurde von einer Credit Suisse AG eingereicht, die behauptete, dass SpiceJet mehr als 24 Millionen Dollar bei ihr verschuldet sei und behauptete, dass die private Fluggesellschaft nicht in der Lage sei, die Schulden gegenüber der Firma zu bezahlen.

Laut der Credit Suisse AG, einer nach schweizerischem Recht eingetragenen Aktiengesellschaft, hatte SpiceJet Dienstleistungen von SR Technics, Schweiz, für die Wartung, Reparatur und Überholung von Flugzeugtriebwerken, Modulen, Komponenten, Baugruppen und Teilen in Anspruch genommen, die für vorgeschrieben sind seine Operationen.

Am 24. November 2011 wurde ein Zehnjahresvertrag zwischen SR Technica und SpiceJet unterzeichnet.

In der Zwischenzeit hat SR Technics am 26. September 2012 eine Finanzierungsvereinbarung mit der Credit Suisse AG abgeschlossen und alle ihre gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsansprüche an die Credit Swiss abgetreten.

Die Credit Swiss sagte, sie habe SpiceJet wiederholt aufgefordert, Zahlungen im Rahmen der verschiedenen Rechnungen zu leisten, und da SpiceJet seiner Verpflichtung nicht nachgekommen sei, habe das Schweizer Unternehmen eine gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung nach dem Companies Act herausgegeben.

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Da die Mitteilung keine Reaktion hervorrief, sagte die Credit Swiss, sie habe den Antrag auf Liquidation und Abwicklung von SpiceJet gestellt.

Das Unternehmen hatte vor dem Einzelrichter für die Auflösung von SpiceJet gemäß den Bestimmungen des Companies Act von 1956 gebetet und den offiziellen Liquidator des High Court zum Liquidator von SpiceJet mit allen Befugnissen gemäß Abschnitt 448 des Companies Act ernannt seine Vermögenswerte, Immobilien, Handelsbestände und Geschäftsbücher.

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