Nigeria und die Schweiz legen Streit bei der Beschlagnahme von Schiffen bei

Ein Fall um ein Schweizer Tankschiff, die MT San Padre Pio, das von der nigerianischen Marine beschlagnahmt wurde, wurde von der Liste der Fälle vor dem Internationalen Seegerichtshof gestrichen.

Nach Angaben von Ships and Ports wurde das Verfahren am 29. Dezember 2021 auf Anordnung des Vorsitzenden Richters, Richter Albert Hoffmann, eingestellt, nachdem Nigeria und die Schweiz eine außergerichtliche Einigung erzielt hatten.

Ende Januar 2018 fing die nigerianische Marine das 7.600 tote Tonnen schwere Schiff ab und hielt es fest, als es an Schiff-zu-Schiff-Transfers von Gasöl in Nigerias ausschließlicher Wirtschaftszone teilnahm.

Der Tanker, der von Swiss ABC Maritime betrieben wird, wurde wegen „unbefugter Einfahrt in nigerianische Gewässer und illegalen Treibstoffhandels“ festgenommen, obwohl der Kapitän des Schiffes behauptete, San Padre Pio habe die Erlaubnis, den Treibstoff ins Land zu transportieren.

Das 2012 gebaute Schiff wurde daraufhin angewiesen, nach Port Harcourt zu fahren und dort in Gewahrsam zu bleiben.

Im Juni 2019 forderte die Schweiz ITLOS auf, die Freigabe des Tankers anzuordnen. Einen Monat später ordnete das Gericht Nigeria an, das Schiff freizugeben.

Das Verfahren im Fall MT San Padre Pio wurde am 17. Dezember 2019 im Rahmen eines Sonderabkommens zwischen der Schweiz und Nigeria eingeleitet, um ihre Streitigkeit bezüglich der Festnahme und Inhaftierung von MT San Padre Pio, ihrer Besatzung und ihrer Ladung dem Gericht vorzulegen.

Im Mai 2021 unterzeichneten das Schweizer Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und das Bundesjustizministerium Nigerias eine Vereinbarung zur Freigabe des Schiffes.

In einem an den Kanzler gerichteten Schreiben vom 10. Dezember 2021 teilte der Bevollmächtigte der Schweiz dem Gericht mit, dass gemäß der zwischen der Schweiz und Nigeria am 20. Mai 2021 unterzeichneten Absichtserklärung das Verfahren im Fall MT San Padre Pio vor der Gerichtshof wird ausgesetzt, sobald das Schiff in die Hohe See oder in die seeregionale oder ausschließliche Wirtschaftszone eines anderen Landes einfährt.

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In dem genannten Schreiben teilte der Agent der Schweiz dem Gericht auch mit, dass „das Schiff mit Wirkung vom 10 Einverstanden fordert die Schweiz den Gerichtshof auf, die Aussetzung der Rechtssache zu registrieren und sie aus der Liste der Rechtssachen des Gerichtshofs zu streichen.

Mit Schreiben vom 24. Dezember 2021 an den Registrar, das am 27. Dezember 2021 beim Register eingereicht wurde, teilte der Agent von Nigeria mit, dass San Padre Pio am 10. Dezember 2021 freigelassen wurde und den maritimen Raum Nigerias verließ und in die Ausschließliche Wirtschaftszone der Republik Benin, und dass „Nigeria grundsätzlich nichts dagegen hat, dass das Verfahren vom Gericht eingestellt wird, da es die Schweiz bereits benachrichtigt hat.“

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