Mehr als 8 Milliarden Dollar an Vermögenswerten der Zentralbank Russlands werden in der Schweiz – Bern – gehalten

Mehr als 8 Milliarden Dollar an Vermögenswerten der Zentralbank Russlands werden in der Schweiz – Bern – gehalten

Das Schweizer Wirtschaftsministerium teilte am Mittwoch mit, dass in der Schweiz insgesamt 7,4 Milliarden Schweizer Franken (8,3 Milliarden US-Dollar) an Reserven und Vermögenswerten der russischen Zentralbank gehalten werden.

Das Ministerium sagte in einer Erklärung, dass Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Vermögenswerte und Reserven der russischen Zentralbank einen Monat lang verboten seien, nachdem Moskau im Februar 2022 seine massive Invasion startete, und fügte hinzu, dass „die Vermögenswerte der Bank eingefroren wurden“.

In der Erklärung hieß es, die Schweizer Regierung sei am Mittwoch über die Höhe der Vermögenswerte und Reserven der russischen Zentralbank in dem reichen Alpenland informiert worden, nachdem sie im März eine neue Meldepflicht eingeführt hatte.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) betonte, dass „zwischen der Summe der gesperrten Vermögenswerte und der Summe der gesperrten Gelder und Vermögenswerte in der Schweiz unterschieden werden muss“.

Bisher hat die Schweiz – ein beliebtes Ziel für wohlhabende Russen und ihre Vermögenswerte – etwa 7,5 Milliarden Schweizer Franken an russischen Geldern und Vermögenswerten eingefroren, die sich im Besitz oder unter Sanktionen von sanktionierten Personen, Unternehmen oder Organisationen befinden.

Die traditionell neutrale Schweiz beschloss vier Tage nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine am 24. Februar 2022, sich den benachbarten EU-Sanktionen gegen Moskau anzuschließen und Banken zur Weitergabe von Informationen über betroffene Kunden oder Unternehmen zu verpflichten.

Und in der Erklärung vom Mittwoch wurde betont, dass „die Berichterstattung über die Reserven und Vermögenswerte der russischen Zentralbank weiterhin obligatorisch bleiben wird und dass die Berichterstattung regelmäßig und vierteljährlich erfolgen wird.“

„Im Falle eines ungewöhnlichen und unerwarteten Verlusts oder Schadens besteht die Pflicht, diesen unverzüglich dem SECO zu melden.“

Siehe auch  In der Schweiz wurde die Variante BA.2.86 des Coronavirus nachgewiesen

Er betonte, dass es innerhalb der benachbarten EU „laufende Diskussionen darüber gebe, ob die Vermögenswerte der russischen Zentralbank und die verwendeten Erlöse in den Wiederaufbau der Ukraine investiert werden sollten“.

Die Schweiz verfolgt diese Diskussionen aufmerksam.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert