Indiens COVID-Variante kommt in der Schweiz an

Schweiz: In einer unerwarteten Wendung der Ereignisse meldet die Schweiz, dass im Land eine indische Variante von COVID-19 entdeckt wurde, die in Indien verheerende Auswirkungen hat. Folglich hat das Land Menschen aus Hochrisikoländern strengere Reise- und Quarantäneregeln auferlegt. Lesen Sie auch – Lesen Sie die neuesten COVID-19-Reisehinweise für Assam, Bihar, Rajasthan, Punjab und Westbengalen

Laut einem Reuters-Bericht wurde in der Schweiz der erste Fall einer indischen Variante von COVID-19 bestätigt, teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit, da andere Länder Reiseverbote verhängten, um die Ausbreitung einzudämmen. Lesen Sie auch – Was ist ein grüner Pilz? Frühe Symptome und mehr | Alles was wir bisher wissen

Das BAG teilte auf Twitter mit, es gehe um einen Passagier, der über einen Transitflughafen in die Schweiz eingereist sei und nicht direkt aus Indien, das in den letzten Tagen von einer massiven Infektionswelle hart getroffen worden sei. Der Test habe Ende März stattgefunden, teilte das BAG am Sonntag Reuters mit und fügte hinzu, die Person sei über ein europäisches Land in die Schweiz eingereist. Lesen Sie auch – Internationale Flüge: Die Philippinen verlängern das COVID-Reiseverbot für Indien bis zu diesem Datum

Vor diesem Hintergrund haben die Schweizer Behörden nun Vorschriften, dass Reisende aus Risikoländern bei der Einreise sofort in Quarantäne gehen müssen. SchengenVisaInfo.com.

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  • Reisende aus Indien unterliegen strengeren Einreisebeschränkungen.
  • Alle Reisenden, die zur Einreise in die Schweiz berechtigt sind, die auf dem Luftweg in das Land einreisen, unterliegen einem negativen COVID-19-Testergebnis, das sie zweimal vorlegen müssen. Erstens muss der Reisende den Test beim Boarding im Ausland zum Abflug und zweitens am Schweizer Flughafen vorlegen.
  • Es werden nur Polymerase-Kettenreaktionstests (PCR) akzeptiert, die innerhalb der letzten 72 Stunden durchgeführt wurden.
  • Wer kein negatives PCR-Testergebnis hat, sollte sofort in der Schweiz mit einem PCR- oder Antigen-Schnelltest getestet werden.
  • Für diejenigen, die mit dem Auto oder Schiff in die Schweiz einreisen und sich in den letzten 10 Tagen in einem der Hochrisikoländer (in diesem Fall Indien) aufgehalten haben, müssen sie in Quarantäne bleiben, aber auch negative PCR-Ergebnisse einreichen müssen innerhalb der letzten 72 Stunden durchgeführt wurde.
  • Wer kein Zertifikat besitzt, der bestätigt, dass er auf das Virus getestet wurde, sollte so schnell wie möglich in der Schweiz getestet werden. Es werden sowohl PCR-Schnelltests als auch Antigentests akzeptiert.
  • Reisende aus Indien vor ihrer Ankunft in der Schweiz unterliegen der von den Schweizer Behörden auferlegten Selbstisolationspflicht. Geimpfte Reisende sind Berichten zufolge nicht von dem Verfahren ausgenommen.
  • Alle Reisenden sind verpflichtet, sich nach der Einreise zu Hause oder an einem anderen geeigneten Aufenthaltsort selbst unter Quarantäne zu stellen. Zudem müssen sie ihre Einreise innert zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden.
  • Wenn der Reisende am siebten Tag der Isolierung einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest durchführt und das Ergebnis negativ ist, kann die Isolierung abgebrochen werden.
  • Bitte beachten Sie, dass Reisende, die gegen die Quarantänepflicht verstoßen, mit einer Busse bis zu CHF 10’000.- geahndet werden können.
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Mehrere Kategorien von Personen sind jedoch von Quarantäne- und Testanforderungen ausgenommen, darunter:

  • Geschäftsreisende, die aus nicht aufschiebbaren geschäftlichen Gründen in die Schweiz einreisen
  • Personen, die aus einem wichtigen medizinischen Grund reisen, der nicht verschoben werden kann
  • Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder einer Region mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben
  • Transitpassagiere, die das Land nur durchqueren, um ihr Ziel zu erreichen

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