Gezwungen, Zimmer in Europa zu teilen, Entschädigung verlangen | Nachrichten aus Ahmedabad

Ahmedabad: Ein Verbrauchergericht hat einen Städtereiseveranstalter zur Entschädigung einer Touristin verurteilt, deren Familie während einer Europareise 2017 beauftragt wurde, in der Schweiz eine Wohnung mit Fremden zu teilen.
Der Fall betrifft Brijesh Bhatt von Vadodara und Olive Tours Pack Ltd. Im Mai 2017 unternahm die Familie Bhatt eine von Olive Tours organisierte Europatour und zahlte 4,47 Tausend Rupien für das Paket. Als die Touristen in der Schweiz ankamen, sollten sie in einer für sie bestimmten Wohnung wohnen. Als sie jedoch die Wohnung erreichen, stellen sie fest, dass sie bereits von einer dreiköpfigen Familie bewohnt ist. Die Familie Bhatt fand es schwierig, sich anzupassen, sagte aber, sie könne sich die zusätzlichen 120 Franken pro Tag für ein separates Hotelzimmer nicht leisten und müsse Fremde unterbringen.
Als Bhatt dem Tourmanager seinen Unmut ausdrückte, wurde ihm eine Rückerstattung von 50 % versprochen. Dies geschah nicht und Bhatt wandte sich an die Verbraucherstreitbeilegungskommission von Ahmedabad (der Stadt) und drängte sie, den Reiseveranstalter anzuweisen, die Hälfte der Kosten des Pakets zu erstatten.
Die Kommission richtete eine Mitteilung an den Reiseveranstalter, erhielt jedoch keine Antwort, was dazu führte, dass der Fall einseitig verhandelt wurde.
Nach Anhörung des Falls sagte die Kommission: „Wenn Touristen nach einer so großen Summe auf eine Auslandsreise gehen, gehen sie mit hohen Erwartungen und wenn sie ein Zimmer mit Fremden teilen müssen, sind sie natürlich schockiert.“
Wir bemerkten, dass die Familie Bhatt 1,14.000 Rupien für die Miete der Wohnung bezahlte, aber da sie es mit einer anderen Familie teilen mussten, wurde der Reiseveranstalter angewiesen, die Hälfte dieses Betrages zu erstatten – 57.000 Rupien mit 7 % Zinsen. Es forderte den Reiseveranstalter außerdem auf, den Touristen 30.000 Rupien als Entschädigung für ihre Rechtskosten und Belästigungen zu zahlen.

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