Fallstudie: Mission aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz – Allgemeine Einwanderung

Fallstudie: Mission aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz – Allgemeine Einwanderung

Das Inkrafttreten des neuen UK-Schweiz-Sozialversicherungsabkommens haben wir zum Anlass genommen, die Verteilung der Arbeitnehmer aus England aus Schweizer Sicht anhand des folgenden Beispiels zu untersuchen.

Fallstudie

Die in London ansässige Consulting (UK) AG hat einen Auftrag für Beratungsleistungen zur Implementierung neuer IT-Anwendungen in der Schweiz unterzeichnet. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt am 1. November 2023. Im Rahmen dieses Vertrags werden einige Arbeiten vom Vereinigten Königreich aus ausgeführt, es ist jedoch auch erforderlich, dass Personal beim Kunden in der Schweiz vor Ort ist. . Auftraggeber ist die Financial Services AG mit Sitz in Zürich.

Beide Mitarbeiter leben in England und arbeiten für die Consulting (UK) AG in London. Sie bleiben während des Einsatzes Mitarbeiter der Consulting (UK) AG und werden von dieser weiterhin vergütet.

Folgende Aufgaben sind geplant:

– Selma Lindholm (Schwedin) – Projektmanagerin:

  • Vom 1. November bis 31. Dezember 2023: ca. 15 Tage

  • Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024: ca. 100 Tage über das Jahr verteilt

  • Vom 1. Januar bis 31. Oktober 2025: ca. 80 Tage über das Jahr verteilt

– Tim Miller (Brite) – Senior Advisor:

  • Vom 1. November bis 31. Dezember 2023: ca. 5 Tage

  • Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024: ab 1. Februar für einen Zeitraum von 21 Monaten

  • Vom 1. Januar bis 31. Oktober 2025: vollständig

Consulting (UK) AG hat keine Firma, Niederlassung oder Betriebsstätte in der Schweiz.

eine Frage

Was ist bei Einsätzen in der Schweiz zu beachten?

Lösung

Aus rechtlicher Sicht sind insbesondere folgende Aspekte zu untersuchen:

  • Arbeitsrecht

  • Einwanderungsgesetz

  • Steuerrecht

  • Sozialversicherungsrecht

Arbeitsrecht

Während des Einsatzes in der Schweiz sind die zwingenden Rechtsvorschriften der Schweiz zu beachten. Dazu gehört unter anderem die Einhaltung von Arbeitszeiten, Feiertagen und gesetzlichen Feiertagen zusätzlich zum entsprechenden Schweizer Lohn.

Darüber hinaus sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Anreise von der Consulting (UK) AG zu tragen.

In der Schweiz stehen mehrere Tools zur Verfügung, um den entsprechenden Schweizer Lohn zu berechnen. Im Kanton Zürich kann dafür Salarium verwendet werden. Hier ist der Link: https://www.gate.bfs.admin.ch/salarium/public/Index.html#/start

Einwanderungsgesetz

Für beide Personen vorgesehene Einsätze sind genehmigungspflichtig. Unsere Empfehlung wäre:

  • Selma Lindholm: Holen Sie sich eine 120-Tage-Genehmigung mit Beginndatum am 1. November. Die erste 120-Tagesbewilligung läuft am 31. Oktober 2024 ab. Unmittelbar danach kann eine weitere 120-Tagesbewilligung für den Zeitraum vom 1. November 2024 bis 31. Oktober 2025 beantragt werden. Wenn sie ihre geplanten Arbeitstage in der Schweiz entsprechend plant Mit den Genehmigungen muss sie sein. Diese Genehmigungen reichen für sie aus. Immerhin sind insgesamt 195 Einsatztage vorgesehen und je nach Bewilligung hat sie die Möglichkeit, bis zu 240 Tage in der Schweiz zu arbeiten.

  • Tim Miller: Er erhält ab dem 1. Februar 2023 eine Kurzaufenthaltsbewilligung und wird sich ab diesem Datum dauerhaft in der Schweiz aufhalten. Eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis kann für die Dauer von bis zu 24 Monaten erteilt werden. Der geplante Einsatz von 21 Monaten fällt daher in diesen Zeitraum. Allerdings muss Herr Miller im Gegensatz zu Frau Lindholm in der Schweiz wohnen und registriert sein.

Für Einsatztage von November bis Dezember werden die Einsatztage über das Meldeverfahren gemeldet, sofern die Consulting (UK) AG noch Meldetage übrig hat.

Zur Berechnung des jeweiligen Vergleichsgehalts beider Arbeitnehmer wird das Durchschnittsgehalt herangezogen. Darüber hinaus müssen die Kosten für Verpflegung, Unterkunft (Hotel) und Anreise für Frau Lindholm für den gesamten Zeitraum übernommen werden. Für Herrn Miller müssen diese Kosten auch für die Quarantänetage im Jahr 2023 vollständig übernommen werden. Für den 21-monatigen Einsatz danach müssen diese Kosten nur für die ersten 12 Monate übernommen werden, danach kann auf sie verzichtet werden. Wir würden der Consulting (UK) AG auf jeden Fall empfehlen, diese Kosten für den gesamten Zeitraum an Herrn Miller zu zahlen.

Steuerrecht

Zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das in beiden Fällen zur Anwendung kommen kann.

  • Selma Lindholm: نظرًا لحقيقة أنها ستبقى على الأرجح في سويسرا لمدة تقل عن 183 يومًا في الأعوام 2023 و2024 و2025، فإنها لن تحصل على راتب من سويسرا ولن يتم تحميلها على مؤسسة دائمة/فرع أو شركة استشارية ذات صلة (UK) AG، يمكن إعفاؤها من الالتزام الضريبي في Schweiz. Das bedeutet, dass sie für die Zahlung der Steuern in England weiterhin verantwortlich bleibt und auch die Einkünfte versteuern muss, die sie während Schweizer Arbeitstagen in England erzielt.

Bei der Berechnung der 183 Tage werden jedoch nicht nur Arbeitstage berücksichtigt, sondern auch alle Aufenthaltstage in der Schweiz. Es empfiehlt sich daher, für die betreffenden Jahre einen Kalender zu führen.

  • Tim Miller: Für das Jahr 2023 kann er sich in der Schweiz von der Steuer befreien lassen und muss in England das auf diese Tage entfallende Erwerbseinkommen versteuern. Ab Beginn seines kurzfristigen Einsatzes in der Schweiz muss er sich in der Schweiz anmelden. Meldet er sich am 1. Februar 2024 an, ist er ab diesem Datum in der Schweiz steuerpflichtig. Er muss sein in der Schweiz erzieltes Einkommen versteuern. Da der Arbeitgeber in England ansässig ist, werden Steuern im Rahmen der Abgabe der Steuererklärung erhoben.

Sozialversicherungsrecht

Das neue Sozialversicherungsabkommen gilt für britische, Schweizer und EU-Bürger. Das Sozialversicherungsabkommen umfasst folgende Sozialversicherungszweige: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung. Eine betriebliche Altersvorsorge fehlt.

Daher gilt es sowohl für Frau Lindholm als auch für Herrn Miller.

  • Selma Lindholm: Sie kann während ihres Aufenthaltes in der Schweiz weiterhin im britischen Sozialversicherungssystem versichert sein und ist in der Schweiz von der Versicherungspflicht befreit. Es ist lediglich erforderlich, sich für die Aufgabe(n) auf ein A1-Niveau zu bewerben.

  • Tim Miller: Er kann auch während seines Aufenthalts in der Schweiz im britischen Sozialversicherungssystem versichert bleiben und ist in der Schweiz von der Versicherungspflicht befreit. Zusätzlich zur Beantragung eines A1 muss für ihn ein gesonderter Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht gestellt werden.

Da die Regelung einer beruflichen Vorsorge im Sozialversicherungsabkommen nicht vorgesehen ist, muss in der Schweiz eine Pensionskasse eingerichtet werden, bei der Herr Miller versichert werden kann.

Abschluss

Durch eine sorgfältige Planung können die Abläufe reibungslos ablaufen und der Auftrag erfolgreich abgeschlossen werden.

Der Inhalt dieses Artikels soll einen allgemeinen Leitfaden zum Thema bieten. Es wird empfohlen, sich von Spezialisten für Ihre Situation beraten zu lassen.

Siehe auch  "Liebesdreieck": Bill Collitz war ein bester Freund

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