ESTV 2024: Aktualisierte Zinssätze für Safe Harbor Schweiz

ESTV 2024: Aktualisierte Zinssätze für Safe Harbor Schweiz

HeyAm 29./30. Januar 2024 veröffentlichte die ESTV die Rundschreiben Nr. 207 und 208, in denen die Zinssätze für Safe-Haven-Vorschüsse und Intercompany-Darlehen („IC“) in Schweizer Franken („CHF“) und in Fremdwährungen festgelegt sind. Dem Markttrend entsprechend kam es im Vergleich zum starken Anstieg im Jahr 2023 nur zu geringfügigen Zinsänderungen.

Im Jahr 2024 geltende Mindest- und Höchstzinssätze

Zu Beginn eines jeden Jahres aktualisiert die ESTV die Liste der anwendbaren Safe-Harbor-Zinssätze. Dies ist ein wichtiger Schritt, da sich viele Steuerzahler auf diese Leitlinien verlassen, um die Preise für viele ihrer konzerninternen Transaktionen für das Jahr zu bestimmen.

Der Mindestkreditzinssatz in Schweizer Franken beträgt wie im Jahr 2023 wieder 1,50 %, während der Höchstkreditzins für Kredite über 1 Million Schweizer Franken von 2,25 % auf 2,00 % gesunken ist. Für Kredite im Wert von weniger als einer Million Franken blieb der Zinssatz auf 3,75 % festgelegt. Für den Euro sank der Mindestzinssatz für sichere Häfen von 3,00 % im Jahr 2023 auf 2,50 % im Jahr 2024. Für den US-Dollar stieg der Mindestzinssatz erneut von 3,75 % im Jahr 2023 auf 4,25 % im Jahr 2024. Zur Klarstellung: Die Die oben genannten Mindestkreditzinsen im Rahmen des Safe Harbor gelten für Transaktionen, die vollständig durch Eigenkapital finanziert werden.

Für fremdfinanzierte Kredite von Schweizer Unternehmen gilt der Mindestzinssatz der betreffenden Schuld zuzüglich einer Marge von 0,50 % (0,25 % nur für den Teil der Kredite über 10 Millionen in Schweizer Franken). Der endgültige Zinssatz sollte jedoch nicht niedriger sein als der sichere Mindestkreditzinssatz in der veröffentlichten Währung.

Um den maximalen Zinssatz zu ermitteln, den Schweizer Unternehmen nach den Safe-Harbor-Regeln zahlen müssen, muss der Spread addiert werden. Die im Rundschreiben Nr. 207 des Schweizer Frankens (Nr. 2.2) festgelegte Differenz gilt auch für Vorschüsse und Darlehen der IC in Fremdwährungen. Beispielsweise kann bei Betriebskrediten, die Handels- und Produktionsunternehmen erhalten, eine Differenz von 2,25 % hinzugerechnet werden, um den maximal zulässigen Safe-Harbor-Zinssatz für den Teil des Kredits bis zum Gegenwert von 1 Million Schweizer Franken zu ermitteln für den oben genannten Teil auf 0,50 % reduziert. Bei Holdinggesellschaften und Vermögensverwaltungsgesellschaften betragen die geltenden Spreads 1,75 % bzw. 0,25 %.

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Daher lassen sich die maximalen Sollzinssätze für Kredite von nahestehenden Parteien in Schweizer Franken, Euro und US-Dollar wie folgt zusammenfassen:

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