Die Schweiz will mit minimalen globalen Steuern wettbewerbsfähig bleiben

Am 1. Juli 2021 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Grundzüge eines umfassenden Rahmens zur künftigen Besteuerung multinationaler Konzerne verabschiedet. Die Schweiz, Heimat vieler multinationaler Unternehmen und eines der wettbewerbsfähigsten Länder für die Anwerbung multinationaler Unternehmen, unterstützt den OECD-Rahmen.

Die Schweiz würde in dieser Angelegenheit eine multilaterale Lösung auf globaler Ebene den unzähligen unkoordinierten Versuchen einzelner Länder vorziehen, die Mindestbesteuerung mit einseitigen Gesetzen anzugehen. Eine globale OECD-weite Lösung wird die dringend benötigte Sicherheit und Stabilität bieten, eine wesentliche Komponente für die Planung, Innovation und das Wachstum von Unternehmen.

Während wahrscheinlich nur wenige in der Schweiz ansässige multinationale Unternehmen von der OECD-Säule 1 (Besteuerung großer multinationaler Unternehmen, wo Einkommen erwirtschaftet wird) betroffen sein dürften, wird die OECD-Säule 2 Economic (Mindeststeuer von 15 %) Schweizer Tochtergesellschaften ausländischer multinationaler Unternehmen stärker betreffen.

Eine Vielzahl von Schweizer Kantonen bietet derzeit Spitzensteuersätze (effektive Bundes-/Kantons-/Gemeindesteuersätze) von weniger als 15%, einige von weniger als 12%. Tatsächlich ist der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen innerhalb der Schweiz, wo die Kantone mit harten Faktoren wie niedrigen Steuersätzen um die Steuerzahler konkurrieren, und noch mehr mit weichen Faktoren (die Anwendung eines unternehmerfreundlicheren und vernünftigeren Ansatzes für alle Steuerangelegenheiten) ist das Schlüsselelement, das ein möglichst wettbewerbsfähiges Steuerumfeld gewährleistet.

Obwohl die Mindeststeuer von 15% die Steuersatzunterschiede geringfügig reduziert, wird der Wettbewerbsgeist dennoch dafür sorgen, dass die Schweiz weiterhin ein sehr attraktives Steuerumfeld für multinationale Unternehmen bietet und ihren internationalen Wettbewerbsvorteil behält.

Mitglieder der OECD und der G-20 haben sich zu einer raschen Umsetzung des umfassenden Rahmens mit einer sinnvollen Ratifizierung und Übernahme in nationales Recht bis 2023 verpflichtet. In Erwartung der aktuellen Dynamik des globalen Engagements bewertet die Schweizer Bundesregierung seit Ende 2019 die innerstaatliche Gesetzgebung und beabsichtigt, die Gesetzgebungsagenda und den Umsetzungsplan Anfang 2022 erneut technische Details aus OECD-Arbeitsgruppen und nach Rücksprache mit Kantonen, politischen Parteien und Interessengruppen zu veröffentlichen.

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Aufbauend auf den aktuellen Diskussionen wird die Schweiz Regeln für die Einkommensliste einführen, um lokalen Muttergesellschaften (UPE) ein wirksames Verwaltungsverfahren zur Einhaltung des Säule-II-Rahmens zu bieten. Die Regierung prüft im Rahmen eines umfassenden Rahmens und weltweit anerkannter Standards ihre Möglichkeiten, Unternehmen für die Erhöhung der Einkommensteuerbelastung aus der Mindeststeuer von 15 % zu entschädigen. Dazu gehören Massnahmen wie die geplante Abschaffung der 1%igen Kapitalemissionssteuer auf Aktieneinlagen, ein Beispiel, dem viele folgen dürften, um sicherzustellen, dass die Schweiz ein sehr attraktives Land für multinationale Konzerne bleibt.

Rene zeigen

Partner, Deloitte Schweiz

Manuel Angern

Senior Director, Deloitte Schweiz

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