Die Schweiz macht einen Schritt in Richtung Firmenauflösung…

Die Schweiz macht einen Schritt in Richtung Firmenauflösung…

Im Vorgriff auf künftige Massnahmen hat Transparency International Schweiz unabhängig die Schwachstellen des aktuellen Rahmenwerks zum wirtschaftlich Berechtigten analysiert. Unser Berichtveröffentlicht nur wenige Wochen bevor die Regierung ihre Pläne bekannt gab, legt drei wichtige Möglichkeiten dar, um sicherzustellen, dass das neue Register wirksam ist:

  1. Es ist wichtig, dass das Zentralregister Informationen über alle Arten von juristischen Personen in der Schweiz enthält, und zwar auch über ausländische Unternehmen, die Vermögenswerte – beispielsweise Immobilien – besitzen und andere Geschäftsformen im Inland betreiben.
  2. Damit diese Informationen effizient und erfolgreich genutzt werden können, müssen robuste Maßnahmen umgesetzt werden, um die Qualität der Daten im Register sicherzustellen. Die Behörden sollten regelmäßige Kontrollen durchführen und verlangen, dass Unstimmigkeiten von relevanten Stellen wie Banken gemeldet werden.
  3. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Akteure mit berechtigtem Interesse wie Journalisten und zivilgesellschaftliche Organisationen Zugang zu den Informationen im Register haben, da sie erfahrungsgemäß einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung von Korruptions-, Geldwäsche- und Datengenauigkeitsfällen leisten können. Im Register.

Einige dieser Maßnahmen sind bereits Teil des jetzt zur Vernehmlassung gestellten Regierungsvorschlags. Die Reform sieht beispielsweise vor, dass die Namen der Eigentümer von Schweizer Unternehmen, eingetragenen Stiftungen und Vereinen sowie kollektiven Kapitalanlagen im Bundesregister eingetragen werden müssen. Ausländische Unternehmen, die Immobilien in der Schweiz besitzen, müssen zudem ihre Eigentümer angeben. Im Allgemeinen deckt das vorgeschlagene Gesetz Unternehmen und andere juristische Personen gut ab und sieht Kontrollen der Qualität der Daten zum wirtschaftlichen Eigentum vor.

Allerdings regelt der aktuelle Vorschlag Trusts und andere Rechtsvereinbarungen nicht ausreichend. Es reicht nicht aus, dass Treuhänder die relevanten Informationen nur selbst aufbewahren und sie den Behörden nur auf Anfrage zur Verfügung stellen müssen.

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Darüber hinaus käme die Beschränkung des Zugriffs auf das Register nur auf verpflichtete Behörden und Stellen einer halben Maßnahme gleich, die das Problem, dass sich verdächtige Stellen einer Kontrolle entziehen, auf Dauer nicht lösen würde. Journalisten, zivilgesellschaftliche Organisationen und andere mit berechtigten Interessen sollen direkten Zugriff auf das neue Schweizer Register haben. In diese Richtung geht derzeit auch die Europäische Union.

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