Arbeitserlaubnisse für Flüchtlinge mit S-Status können bei der Registrierung ersetzt werden

Arbeitserlaubnisse für Flüchtlinge mit S-Status können bei der Registrierung ersetzt werden

Es versteht sich, dass die Registrierung mehr Flexibilität bieten würde und auch die Hürde für potenzielle Arbeitgeber geringer wäre.

Keystone/© Keystone/Anthony Annex

Das Schweizer Parlament will die Beschäftigungsquote ukrainischer Flüchtlinge steigern. Zu diesem Zweck will sie die derzeitigen Arbeitserlaubnispflichten durch vereinfachte Online-Registrierungspflichten ersetzen. Dies würde es Flüchtlingen mit S-Schutzstatus erleichtern, in der Schweiz Arbeit zu finden.

Nach dem Repräsentantenhaus verabschiedete am Mittwoch auch der Senat einen ähnlichen Vorschlag mit einer Mehrheit von 29 zu 15 Stimmen, wobei sich ein Mitglied der Stimme enthielt. Der Ball liegt nun beim Bundesrat.

Dieser Vorschlag wurde vom Ausschuss für politische Institutionen des Repräsentantenhauses (PIC) eingebracht. Der Vorschlag erhielt auch in unserem Schwesterausschuss des Senats eine Mehrheit. Senatorin Tiana Angelina Moser sagte im Namen des PIC, das Ziel bestehe darin, die Integration von Menschen mit S-Status in den Arbeitsmarkt zu verbessern.

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Es versteht sich von selbst, dass die Registrierung mehr Flexibilität bietet, da Personen mit S-Schutzstatus bei Bedarf sofort eingestellt werden können, und auch die Hürde für potenzielle Arbeitgeber, die nur noch ein Online-Formular ausfüllen müssen, geringer wird. „Es geht darum, Bürokratie abzubauen“, sagte sie.

Der Schutzstatus ist bis 2025 gewährleistet

Auch der Bundesrat stimmte diesem Vorschlag zu. Justizminister Pete Jans sagte, die Regierung wolle die Beschäftigungsquote der Ukrainer mit S-geschütztem Status bis Ende 2024 von derzeit 20 % auf 40 % erhöhen, und dass der Übergang von der Genehmigung zur Registrierung ein wichtiger Ausgangspunkt sei, um dies zu erreichen .

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Eine Minderheit der rechten und Mitte-Rechts-Politiker glaubt, dass der aktuelle Prozess tatsächlich schnell und einfach sei. Die Parlamentarierin Esther Friedli sprach von einer „Erosion des Arbeitnehmerschutzes“, da beim Registrierungssystem Prüfungen von Löhnen und Arbeitsbedingungen rückwirkend und stichprobenartig durchgeführt würden, während sie derzeit ex ante und systematisch durchgeführt würden.

Der „S-Status“ wird Flüchtlingen aus der Ukraine und ihren nahen Angehörigen gewährt. Nach Angaben der Regierung lebten Anfang Dezember rund 66.000 S-Klasse-Personen in der Schweiz. Im vergangenen November beschloss die Regierung, den S-Status nicht vor dem 4. März 2025 aufzuheben.

Adaptiert aus dem Deutschen von DeepL/kp/amva

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