Aktualisierung der ACCORD-Kreditpolitik für Bürger der Europäischen Union

Aktualisierung der ACCORD-Kreditpolitik für Bürger der Europäischen Union

Accord Mortgages aktualisiert seine Kreditvergabestandards für Hypothekenantragsteller aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz aufgrund der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen.

Nach Ablauf der Brexit-Übergangsfrist muss ab Mittwoch, dem 17. Februar, jeder EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger (ohne irische Staatsbürger), der beim Kreditgeber eine Hypothek beantragt, seinen Aufenthaltsstatus nachweisen.

Der Vergleichs- oder Vorabrechnungsstatus aus dem EU-Abrechnungssystem wird von Accord akzeptiert, wobei Antragsteller ihren Freigabecode für die Website der Regierung vorlegen müssen, um ihren Aufenthaltsstatus nachzuweisen.

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Auch versicherte nur der Zwischenkreditgeber, dass der Lebenszeitwert der Kreditnehmer im Falle einer Abwicklung oder Vorabrechnung nicht begrenzt werden würde.

Diese Änderungen gelten für Wohnstandards und Kaufkriterien für die Anmietung in einem Abkommen.

EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger, die keinen Vergleichsstatus in der Europäischen Union haben, können weiterhin eine Hypothek über Accord beantragen und werden gemäß den aktuellen Kriterien des Kreditgebers für diejenigen berücksichtigt, die kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben.

„Wir unterstützen weiterhin Vermittler, die Fälle an Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz richten, und wenden unseren rationalen Ansatz bei der Kreditvergabe an“, sagte Nicolas Alvarez, Corporate Accounts Manager bei Accord Mortgages.

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