Auch nach der Verlängerung des Mobilitätsabkommens soll der reibungslose Geschäftsverkehr in die Schweiz fortgesetzt werden

Auch nach der Verlängerung des Mobilitätsabkommens soll der reibungslose Geschäftsverkehr in die Schweiz fortgesetzt werden

Die Law Society of England and Wales sagte heute, dass die Verlängerung des Reiseabkommens für professionelle Dienstleistungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich eine gute Nachricht für Anwälte und Anwaltskanzleien ist, die zwischen den beiden Ländern Geschäfte tätigen.

Anwälte und andere Dienstleister aus dem Vereinigten Königreich können weiterhin bis zu 90 Tage im Jahr ohne Kurzaufenthaltsbewilligung in die Schweiz reisen, nachdem die beiden Länder vereinbart haben, das Dienstleistungsmobilitätsabkommen (SMA) bis Ende 2025 zu verlängern.

Der Vizepräsident der Law Society, Nick Emerson, sagte: „Die dreijährige Verlängerung des Reisevertrags für Personen, die professionelle Dienstleistungen erbringen, die Ende dieses Jahres auslaufen sollte, bedeutet, dass Anwälte britischer Staatsangehörigkeit weiterhin ein- und ausreisen können der Schweiz für bis zu drei Jahre, Monate im Jahr unter ähnlichen Bedingungen wie vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem Binnenmarkt.“

Die Law Society ist eine der Organisationen, die im Namen unserer Mitglieder auf dieses Ergebnis drängen, seit das Vereinigte Königreich und die Schweiz angekündigt haben, dass sie Anfang dieses Jahres neue Handelsvereinbarungen aushandeln würden.

Nick Emerson fügte hinzu: „Die Law Society argumentiert, dass Geschäftsreisearrangements* mit der Schweiz für die Branche von Vorteil sind und daher über Ende 2022 hinaus verlängert werden sollten.

Die Schweiz und Grossbritannien stehen kurz davor, Verhandlungen über ein neues Freihandelsabkommen (FTA) aufzunehmen und über neue Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen zu diskutieren.

Wir glauben, dass die Bestimmungen des SMA in das neue Freihandelsabkommen aufgenommen werden sollten, um es zum Nutzen beider Länder auf unbestimmte Zeit zu verlängern.

„Ein weiteres Interimsabkommen bietet dem Rechtssektor weitere Vorteile: die UK-Swiss Citizens’ Rights Convention 2018**, die britischen Anwälten die Möglichkeit gibt, sich dauerhaft unter ihrem Heimatnamen in der Schweiz zu registrieren.

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„Sie können sich auch nach dreijähriger Registrierung und ununterbrochener Tätigkeit im Land als Schweizer Anwälte requalifizieren (siehe Artikel 29-33 der Konvention über die Rechte der Bürger). Wir sind der Meinung, dass diese Bestimmungen über ihr derzeitiges Ablaufdatum 2024 hinaus verlängert werden sollten .“

Die Law Society ist der Ansicht, dass es für britische Handelsunterhändler angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung des Sektors sowohl an sich als auch in seiner Rolle als Vermittler aller internationalen Handelstransaktionen von entscheidender Bedeutung ist, juristische und andere professionelle Dienstleistungen in den Vordergrund laufender und zukünftiger Handelsgespräche zu stellen.

Wir empfehlen, dass die vom Vereinigten Königreich weltweit ausgehandelten Handelsabkommen darauf abzielen, britischen Anwälten Folgendes zu ermöglichen:

• Beratung von Klienten im nationalen und öffentlichen und internationalen Privatrecht.

• Beratung zu kommerzieller Unternehmenspräsenz, vorübergehender Ausübung (Flight-out) und Gründungsrechten für Einzelpersonen sowie zur digitalen Bereitstellung;

• einen klaren, transparenten und verhältnismäßigen Weg zur Rehabilitation im Beruf des Gastlandes haben;

• Vertretung und Beratung seiner Mandanten in Schiedsverfahren, Schlichtung und Mediation in internationalen Verfahren. als Schiedsrichter, Vermittler und Schlichter fungieren;

• Arbeiten Sie mit Anwälten vor Ort zusammen, rekrutieren und beauftragen Sie diese.

Hinweise für Redakteure

• * Insbesondere Artikel 12 und Anhang 1 des Vertrages über die Übertragung von Dienstleistungen.

• ** Datei ansehen Bürgerrechtskonvention

Über die Anwaltskammer

Die Law Society ist die unabhängige Berufsorganisation, die weltweit Anwälte unterstützt und vertritt und die höchsten professionellen Standards, das öffentliche Interesse und die Rechtsstaatlichkeit fördert.

Pressestelle Kontakt: Harriet Beaumont | 020 8049 3854 & Nick Mai | 020 8049 4100

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