Schweizer Vorschlag für alternative Reformen leitet die Parlamentsdebatte ein | Nachrichten

Der Ausschuss für Soziale Sicherheit und Gesundheit der Nationalversammlung (SGK-N), das Unterhaus des Schweizerischen Bundesparlaments, hat in dritter und letzter Lesung grünes Licht für einen Alternativvorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge gegeben und einen fatalen Schlag versetzt. Für den von den Sozialpartnern und mit Unterstützung der Regierung vorgelegten Plan.

Im nächsten Schritt berät die Nationalversammlung den Alternativvorschlag, den das Gremium nun im Dezember verabschiedet hat, gefolgt vom Ständerat, dem Oberhaus des Parlaments.

Das Parlament könnte bereits im nächsten Sommer endgültig grünes Licht geben, um die zweite Säule festzulegen, geht das Internationale Institut für Physik ein.

Der Ausgleich für Rentenkürzungen infolge der Senkung des für die Rentenberechnung verwendeten Mindestumwandlungssatzes von 6,8 % auf 6 % wird nach dem neuen Plan über die Pensionskassenreserven finanziert.

Einzelpersonen greifen nur dann in die Entschädigungskasse ein, wenn Pensionskassen ihre Rücklagen nicht aufbringen können.

Darüber hinaus erhält der Garantiefonds, der die Altersleistungen bei Insolvenz von Pensionskassen versichert, nach dem neuen System Beiträge von Pensionskassen in Höhe von 0,15 % des versicherten Lohns der zweiten Säule.

Die jüngste Abstimmung im SGK-N-Ausschuss ist ein weiterer Schritt weg von der ursprünglichen Idee, die vom Bundesrat und den Sozialpartnern Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV), Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse gemeinsam getragen wird. Das Sozialpartnermodell erwartete auch, die Mindesttransferrate von 6,8 % auf 6 % zu senken, wollte jedoch die Rentenzulage mit einem Beitrag von 0,5 % zum Jahreslohn finanzieren.

In einer früheren zweiten Lesung hat die SGK-N einem Vorschlag zugestimmt, der weiterhin davon ausgeht, dass ein Teil des Ausgleichs für Rentenkürzungen durch Beiträge zum betriebsrentenpflichtigen Jahresgehalt finanziert wird.

Das vorgeschlagene neue Modell sieht eine Entschädigung von maximal 2.400 Franken (2.275 Euro) pro Jahr für die ersten fünf Kohorten, maximal 1.800 Franken pro Jahr für die zweiten fünf Gruppen und maximal 1.200 Franken pro Jahr für die dritten fünf Gruppen, die von der Reform betroffen sind.

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Die SGK-N stimmte auch einem Antrag zu, Personen mit mehreren Berufen und einem Bruttojahreslohn von über CHF 12’548,- in eine Pensionskasse aufzunehmen.

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP, der sich nachdrücklich für den Alternativvorschlag eingesetzt hat, begrüßte den Entscheid der dezentralen Kommission im Fundingprozess, Pensionsverluste durch Pensionskassenreserven und nur für die von der Umwandlungssatzsenkung Betroffenen auszugleichen. .

Den Finanzierungsmechanismus durch Pensionskassenreserven bezeichnete der Verband als „fairen Ansatz“, der die Umverteilung zwischen jüngeren und älteren Generationen innerhalb der zweiten Säule gegenüber der Idee des Bundesrates „deutlich reduziert“. Der ASIP geht auch davon aus, dass niedrigere Einkommen durch eine feste Rentenzulage verbessert werden.

Jetzt veröffentlicht, der neueste Bericht über die Schweiz des International Institute of Physics (IPE)

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