Schweiz – Ethikkommission lehnt Impfpflicht ab

(MENAFN – Swissinfo) Eine öffentliche Impfpflicht in der Schweiz würde laut dem Nationalen Beratenden Ausschuss für biomedizinische Ethik (NCE) „unverhältnismäßig stark in die Grundrechte eingreifen“.

Dieser Inhalt wurde veröffentlicht am 12. Februar 2021 – 12:59 12. Februar 2021 – 12:59 Keystone-SDA / ts

Das Komitee riet auch von einer Impfpflicht für bestimmte Bevölkerungsgruppen ab, beispielsweise für Beschäftigte im Gesundheitswesen. „Die Beschreibung eines solchen Selbstschutzes für bestimmte Gruppen wäre paternalistisch und ungerechtfertigt“, sagte sie am Freitag in einer Erklärung zu externen Links.

Darüber hinaus sagte sie, dass die Ungleichbehandlung von geimpften und nicht geimpften Personen durch eine Impfbescheinigung nur gerechtfertigt werden kann, wenn die Impfung den Schutz vor Virusübertragung garantiert und es jedem ermöglicht, sich impfen zu lassen.

Die NCE sagte, dass Probleme im Zusammenhang mit Impfbescheinigungen „explizit geregelt“ werden müssen.

Impfungen in der Schweiz

Am 4. Januar 2021 begann die Regierung mit der Umsetzung eines Impfplans (die Impfungen begannen Ende Dezember). Die Regierung will, dass bis zum Sommer sechs Millionen Menschen oder 70% der Bevölkerung auf freiwilliger Basis geimpft werden oder bis zu 70.000 Impfungen pro Tag.

Personen über 75 und die am stärksten gefährdeten Personen sollten bis Ende Februar eine Injektion erhalten, gefolgt von 70% der über 65-Jährigen bis Ende März. Dann muss der Rest der Bevölkerung folgen.

Die Behörden haben mehr als 30 Millionen Impfstoffdosen von Pfizer / BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Curevac und Novavax zurückgehalten. Die Schweiz hat 8,6 Millionen Einwohner. Bisher sind in der Schweiz zwei Impfstoffe erhältlich, zwei von Pfizer / BioNTech und Moderna. Andere müssen folgen.

Ende der Einreise

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Es wurde nicht ausgeschlossen, dass unter bestimmten Umständen für bestimmte Aktivitäten eine Impfbescheinigung erforderlich sein könnte. Dennoch „ist es wichtig sicherzustellen, dass die Grundrechte aller Menschen geschützt werden, dass potenzielle Ungleichheiten bei der Behandlung minimiert werden und dass die Grundbedürfnisse jeder Person erfüllt werden.“

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