Schweiz: Ermöglichung der Fernverwahrung von Krypto-Assets aus dem Konkurs

Da das Interesse institutioneller und privater Anleger an Krypto-Assets wie Bitcoin oder Ether an Dynamik gewinnt, ist die Regulierung von Anbietern von virtuellen Asset-Diensten, die Verwahrungsdienste für Krypto-Assets erbringen (Reserve-Wallet-Anbieter), zu einem vorrangigen Thema für Regulierungsbehörden und Gesetzgeber auf der ganzen Welt geworden . Globalismus. Während einige Jurisdiktionen spezielle Regulierungsrahmen für Depotbanken eingerichtet haben, haben andere Jurisdiktionen immer noch Schwierigkeiten, geeignete Maßnahmen für eine risikobasierte, aber innovationsgestützte Regulierung von Depotbanken zu ermitteln.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, die Schweizer Aufsichtsbehörde für die Finanzindustrie im Allgemeinen, verfolgt einen technologieneutralen Ansatz „gleiche Risiken, gleiche Regeln“ und wendet ihren aktuellen Regulierungsrahmen basierend auf den Aktivitäten eines Depotbank-Portfolios an. Der Schweizer Gesetzgeber unterstützt diesen Ansatz und ist bereit, bestehende Regeln zu ändern, um einen starken Rechtsrahmen für Krypto-Assets und andere finanztechnologische Entwicklungen zu gewährleisten.

Kundenschutz: Ein wachsendes internationales Anliegen

Ein wachsendes Anliegen nationaler und internationaler Aufsichtsbehörden und Gesetzgeber ist der Schutz der Inhaber von Krypto-Assets im Falle der Insolvenz eines Depotbank-Wallet-Anbieters. Da Anbieter von Depot-Wallets häufig keine Bank- oder Wertpapierfirmenlizenz benötigen, um Verwahrungsdienstleistungen für Krypto-Assets anzubieten, fehlt den Kunden von Depot-Wallet-Anbietern der Schutz, der durch regulatorische Kapitalanforderungen, Einlagensicherungssysteme und andere Regeln, die eine Transaktion garantieren, geboten wird Bevorzugt für Kunden in Konkursverfahren einer Bank oder Wertpapierfirma.

Daher fordern politische Entscheidungsträger zunehmend geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kunden im Krypto-Raum, beispielsweise indem sie von Reserve-Wallet-Anbietern verlangen, klare Risikoangaben zu veröffentlichen, um die Transparenz für die Kunden zu erhöhen, oder indem sichergestellt wird, dass die Vermögenswerte der Kunden in einer Weise gehalten werden, die weit entfernt von insolvenzgeschützten Ansprüchen anderer. Gläubiger einer Depotbank.

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Vor diesem Hintergrund bereitet die Schweiz eine Novellierung ihres Insolvenzrechts vor, die im Falle einer Insolvenz des Depotbank-Anbieters die Trennung von «kryptobasierten» Kundenvermögen ermöglicht. Die Änderung ist Teil einer umfassenderen Revision des Schweizer Rechts, die darauf abzielt, das rechtliche und regulatorische Umfeld für DLT-basierte Projekte in der Schweiz weiter zu stärken. Während bereits Anfang des Jahres einige Überarbeitungen erlassen wurden, sollen die Trennungsregeln voraussichtlich ab dem 1. August 2021 in Kraft treten.

Trennungsregeln: Anwendbarkeit

Die neuen Segregationsregeln unterscheiden nicht zwischen verschiedenen Klassen von kryptobasierten Vermögenswerten und gelten aus unserer Sicht für alle Arten von Token, unabhängig davon, ob sie als Zahlungs-Token, Asset-Token, Utility-Token oder eine Mischform dieser Token in Frage kommen. Um sich jedoch als „kryptobasierter“ Vermögenswert zu qualifizieren, muss der Zugriff auf die Token über ein kryptografisches Protokoll übertragen werden.

Darüber hinaus muss der Depotbank-Wallet-Anbieter im Namen seiner Kunden alle kryptografischen Schlüssel aufbewahren, die für den Zugriff und die Entsorgung der entsprechenden Token im Distributed Ledger erforderlich sind. Wenn der Kunde einige oder alle Verschlüsselungsschlüssel, die für den Zugriff auf die Token erforderlich sind, selbstständig hält (z. B. als Teil einer Multi-Signatur-Adresse), würden die betreffenden Token normalerweise nicht zum Eigentum des Insolvenzverwahrers gehören, in welchem ​​​​Fall die Trennung Regeln wären überflüssig. Der Kunde hat jedoch weiterhin Anspruch auf die kryptografischen Schlüssel des (insolventen) Depot-Wallet-Anbieters.

Einzelverwahrung vs. Universalverwahrung

Custodial Wallet-Anbieter halten die Token ihrer Kunden entweder an einzelnen Adressen im Distributed Ledger oder arbeiten innerhalb einer Umbrella-Struktur, was bedeutet, dass Kunden-Token kollektiv an einer oder mehreren Pauschaladressen im Distributed Ledger aufbewahrt werden.

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Um die Segregationsregeln anzuwenden, muss ein Anbieter von Depotbanken in der Lage sein, die Token der Kette jedem seiner Kunden einzeln zuzuordnen oder zumindest die relative Fälligkeit jedes seiner Kunden zu den Token der Kette in zu bestimmen eine globale Adresse. Es reicht aus, wenn die Zuordnung zu jedem einzelnen Kunden auf der Ebene der internen Ledger und Records der Depotbank und nicht in der Kette erfolgt.

Unabhängig von der verwendeten Verwahrungsstruktur ist der Verwahrer verpflichtet, die Token seinen Kunden jederzeit zur Verfügung zu halten und darf keine privaten oder kontospezifischen Geschäfte mit Kundenvermögen tätigen. Dementsprechend ist es dem Portfolioanbieter untersagt, mit dem Vermögen seiner Kunden Kreditgeschäfte und ähnliche Geschäfte zu tätigen, um das aus den Segregationsregeln resultierende Privileg des Kunden zu gewährleisten.

Engagement für verantwortungsvolle Innovation

Mit der Einführung neuer Segregationsregeln für Anbieter von Depot-Wallets beweist die Schweiz einmal mehr, dass sie sich verpflichtet hat, bei verantwortungsvoller Innovation im Bereich DLT an der Spitze zu stehen.

Die neuen Regeln sollen die Position der Schweiz als führende Drehscheibe für DLT-Projekte stärken, da sie es den Anbietern von Depotbanken in der Schweiz ermöglichen, ihren Kunden die Fernverwahrung von Krypto-Assets aus der Insolvenz anzubieten, wenn auch auf Kosten des Verzichts auf bestimmte kommerzielle Aktivitäten.

Eric Staub

Partner, Bär & Karrer

Gadi Winter

Bar- und Karriereassistent

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