In der Schweiz gibt es in diesem Quartal keine Mietpreiserhöhung

In der Schweiz gibt es in diesem Quartal keine Mietpreiserhöhung

Nach zwei aufeinanderfolgenden Erhöhungen bleibt der Referenzzinssatz zur Anpassung der Mieten während des Quartals unverändert.

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Nach dem zweifachen Anstieg von 1,25 % auf 1,75 % im letzten Jahr werden viele Mieter in der Schweiz aufatmen. Viele Ökonomen erwarten in diesem Jahr keine Zinserhöhungen.

Der zur Ermittlung der Mieten in der Schweiz verwendete Zinssatz wird alle drei Monate überprüft. Sinkt sie, haben einige Mieter das Recht, eine Mietminderung zu verlangen. Steigt sie, könnten Vermieter die Mieten insgesamt erhöhen.

Der zur Ermittlung des Referenzzinssatzes herangezogene Zinssatz ist der durchschnittliche Zinssatz der ausstehenden Hypothekendarlehen. Dieser Satz stieg von 1,69 % am 30. September 2023 auf 1,72 % am 31. Dezember 2023. Der durchschnittliche effektive Satz wurde dann auf das nächste Viertelprozent gerundet und ergab 1,72 % bis 1,75 %.

Im Jahr 2008 wurde das Mietzins-Benchmark-Zinssystem eingeführt. Seitdem ist es von 3,5 % auf 1,25 % gesunken, bevor es auf 1,75 % angestiegen ist.

Der nächste Mietrichtwert soll am 1. Juni 2024 berechnet werden und voraussichtlich weiterhin bei 1,75 % liegen.

Mehr dazu:
FHO-Pressemitteilung (auf Französisch) – Machen Sie jetzt den 5-Minuten-Französischtest

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