Gericht erlaubt ehemaligem KPMG-Vorsitzenden, Muttergesellschaft wegen Entlassung zu verklagen

Gericht erlaubt ehemaligem KPMG-Vorsitzenden, Muttergesellschaft wegen Entlassung zu verklagen

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Gericht erlaubt ehemaligem KPMG-Vorsitzenden, Muttergesellschaft wegen Entlassung zu verklagen


Richard Burrow Ndongo, ehemaliger Head of Taxation and Corporate Services bei KPMG East Africa. Profilbild | NMG

Der Oberste Gerichtshof hat einem ehemaligen KPMG-CEO erlaubt, nach seiner Entlassung im Jahr 2017 Millionen Schilling von der in der Schweiz ansässigen Mutterprüfungsgesellschaft wegen Rassendiskriminierung strafrechtlich zu verfolgen.

Richter Chacha Muita wies den Einspruch von KPMG International zurück, der die Abweisung des Falls beantragte, und sagte, die Gründe des globalen Unternehmens seien falsch.

Die Muttergesellschaft argumentierte, dass das Gericht für die Entscheidung des Falls nicht zuständig sei, da es nichts mit Richard Buru Ndongo zu tun habe.

Darüber hinaus sagte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, dass Herr Ndung’u vor Einreichung des Falls keine Erlaubnis des Gerichts eingeholt habe und der ehemalige Partner die Klage auf diplomatischem Weg hätte einreichen sollen, da es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt.

„Ich stimme dem Argument von KPMG International nicht zu, dass der Urlaub hätte gewährt werden müssen, bevor der E-Mail-Dienst hätte implementiert werden können“, sagte der Richter.

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Das Gericht fügte hinzu, KPMG International habe nicht bestritten, dass der Beamte, der die E-Mail von Herrn Ndung’u erhalten habe, in seinem Namen gehandelt habe.

Herr Ndung’u wurde rechtswidrig wegen Fehlverhaltens wegen einer unangemessenen Beziehung zu seinem persönlichen Assistenten entlassen. Er verklagte erfolgreich KPMG Kenia und erhielt 379 Millionen Ksh zugesprochen, obwohl sein ehemaliger Arbeitgeber gegen die Entscheidung Berufung eingelegt hatte.

Der Ex-CEO will, dass KPMG International Schadensersatz erhält, und argumentiert, dass es ihn nicht geschützt habe und stattdessen dazu beigetragen habe, ihn als Partner des Regionalunternehmens zu entfernen.

KPMG International hat durch Frau Susan Walsh, eine leitende Rechtsberaterin, den Fall angefochten und erklärt, dass es sich um eine in der Schweiz registrierte ausländische Einheit handele, die kein Büro in Kenia habe.

Sie sagte, dass KPMG EA und KPMG Kenia ein Konsortium von Partnerschaften in Kenia, Uganda, Tansania und Ruanda seien und dass KPMG Kenia eine von KPMG EA getrennte Körperschaft sei.

Herr Ndung’u argumentiert in dem Fall, dass er sich im Oktober 2016 über den Vorsitzenden des Senior Partners Forum und KPMG South Africa CEO Trevor Hoole gegen lokale Unternehmen beschwert habe.

Er sagte, KPMG International sei über das Problem informiert worden und drei Tage später habe die Muttergesellschaft Untersuchungen in dieser Angelegenheit eingeleitet. Er sagte in Gerichtsdokumenten, dass CEO Joseph Moore über seine Beschwerde informiert wurde.

Als die interne Untersuchung fortgesetzt wurde, sagte er, Herr Mora habe seine Position geändert und ihn des schwerwiegenderen Verbrechens der sexuellen Belästigung angeklagt, wodurch die frühere Straftat des unangemessenen Verhaltens fallen gelassen wurde.

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Herr Ndung’u fordert von der Muttergesellschaft einen nicht genannten Betrag als Entschädigung nach der Entlassung. Er sagte, das globale Unternehmen habe lokale Partner dazu ermutigt, gegen ihn vorzugehen und Herrn Ndongo Schaden zuzufügen, damit er die Beschwerde einreiche, entgegen dem Verhaltenskodex von KPMG.

Laut Herrn Ndung’u versäumte es die Muttergesellschaft, ihn zu schützen, indem sie sicherstellte, dass er das erforderliche Verfahren durchlief, und ließ stattdessen die lokalen und regionalen Partner für seine Entlassung stimmen, ohne seine Seite der Geschichte zu hören.

Richter Moita wies KPMG International an, seine Verteidigung innerhalb von 15 Tagen einzureichen.

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