Die Transgender-Schwimmerin Leah Thomas beantragt beim Schiedsgericht für Sport die Aufhebung der Rennverbotsregeln

Die Transgender-Schwimmerin Leah Thomas beantragt beim Schiedsgericht für Sport die Aufhebung der Rennverbotsregeln

LAUSANNE, Schweiz – Die Transgender-Schwimmerin Lea Thomas hat ein Schweizer Sportgericht gebeten, die von World Aquatics auferlegten Regeln aufzuheben, die ihr die Teilnahme an Elite-Frauenrennen verbieten, die ihrer Meinung nach diskriminierend sind.

Das Sportschiedsgericht teilte am Freitag mit, dass es den Antrag von Thomas registriert habe, es sei jedoch kein Termin für die Anhörung festgelegt worden. Der im September begonnene Fall wurde nach Veröffentlichung durch britische Medien freigegeben.

„Frau Thomas beantragt eine Anordnung des Sportschiedsgerichts, in der festgestellt wird, dass … [World Aquatics rules] Das Gericht mit Sitz in Lausanne (Schweiz), dem Hauptsitz der Olympischen Spiele, erklärte, es sei rechtswidrig, nichtig und habe weder Rechtskraft noch Wirkung.

World Aquatics verabschiedete im Juni 2022 Regeln, die Transgender-Frauen, die die männliche Pubertät erreicht haben, die Teilnahme an Frauenrennen verbieten. Außerdem wurde eine „offene“ Kategorie geschaffen, in der Transgender-Athleten teilnahmeberechtigt sind.

Andere olympische Sportverbände, darunter Leichtathletik und Radsport, haben seitdem ähnliche Regeln verabschiedet, die laut Befürwortern die körperlichen Vorteile der männlichen Pubertät anerkennen, die Sportler nach dem Übergang langfristig behalten.

Die Schwimmregeln wurden Monate nachdem Thomas, damals Student an der University of Pennsylvania, den nationalen College-Titel im 500-Yard-Freistil gewonnen hatte, vereinbart. Thomas‘ Ergebnisse bei den Damenrennen übertrafen ihre bisherigen Ergebnisse bei den Herrenrennen.

Obwohl die NCAA-Meisterschaften außerhalb des Weltwassersportsystems stattfinden, hofft Thomas, eines Tages an den Olympischen Spielen der USA teilnehmen zu können.

Das Schweizer Gericht sagte: „Frau Thomas erkennt an, dass fairer Wettbewerb ein legitimes sportliches Ziel ist und dass bestimmte Regelungen in Bezug auf Transgender-Frauen im Schwimmen angemessen sind.“

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Frau Thomas behauptet jedoch, dass… [rules] „Es ist ungültig und rechtswidrig, weil es sie diskriminiert“, sagte das Gericht und bezog sich dabei auf „die Olympische Charta, die Weltkonstitution im Wassersport und Schweizer Recht, einschließlich der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung.“ Frauen.“

Das Gericht sagte, Thomas argumentierte, dass „eine solche Diskriminierung nicht als notwendig, angemessen oder verhältnismäßig gerechtfertigt werden kann, um ein legitimes sportliches Ziel zu erreichen.“

CAS-Fälle werden in der Regel von drei Richtern verhandelt – jeder wird von den konkurrierenden Parteien und dem Gericht selbst ausgewählt –, die die Zuständigkeit ablehnen können.

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