Die Schweiz will zur Bekämpfung des Einkaufstourismus eine Mindestbeschränkung für zollfreie Einfuhren einführen

Die Schweiz will zur Bekämpfung des Einkaufstourismus eine Mindestbeschränkung für zollfreie Einfuhren einführen

Die deutsche Stadt Konstanz, an der Schweizer Grenze gelegen, ist berühmt für ihre Schweizer Käufer

© Keystone / Gian Ehrenzler

Die Schweizer Regierung will den Einkaufstourismus einschränken. Wer in der Schweiz wohnt und über die Grenze einkauft, kann künftig nicht mehr Waren im Wert von 150 Franken (170 US-Dollar) zollfrei statt 300 Franken einführen.

Das Finanzministerium, das eine Vernehmlassung zu diesem Thema gestartet hat, schlägt vor, die sogenannte Wertfreigrenze für Reisen ab dem 1. Januar 2025 auf 150 Schweizer Franken pro Person zu senken. Ein niedrigerer Betrag würde die Kosten für die Zollabfertigung unverhältnismäßig erhöhen Kontrollen, schrieb das Finanzministerium am Donnerstag. Grenzübertritte. Es wird auch mit mehr Schmuggel gerechnet.

Das Dekret sollte geändert werden, um die maximale Steuerbefreiung zu verringern. Das Finanzministerium schrieb, dass angesichts des Umfangs dieser Änderung Konsultationen stattfinden werden. Darüber hinaus sind Kontrollmaßnahmen vorgesehen, um sicherzustellen, dass der Großteil der Zollabfertigungsprozesse künftig digital abgewickelt wird.

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Insbesondere wird die Verzollungsanwendung „QuickZoll“ angepasst. Es wird erwartet, dass es zum 1. Januar 2027 eine Verlängerung geben wird, um die Zollabwicklung im Antrag zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu ermöglichen.

Das Parlament hat darum gebeten

Mit diesem Vorschlag will das Finanzministerium einen parlamentarischen Wunsch umsetzen. Der vom Parlament angenommene Vorschlag sieht jedoch eine Anpassung der Wertfreigrenze an den Exportschwellenwert im Herkunftsland vor. Dies ist der Mindestbetrag für Einkäufe im Ausland, der pro Verkaufstransaktion oder pro Rechnung erreicht werden muss, damit die Mehrwertsteuer erstattet wird.

Dem Bericht des Finanzministeriums zufolge ist dies jedoch kein geeigneter Vorschlag. Er weist darauf hin, dass dies die Durchsetzung der Vorschriften für Reisende und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit sehr kompliziert machen würde.

Die Regierung hatte empfohlen, die vom Parlament angenommenen Initiativen abzulehnen. Damals sagte sie, es würde den Einzelhandel in den Grenzgebieten nicht retten, sondern dazu führen, dass die Menschen die neuen Regeln umgehen und so leichter Waren schmuggeln.

Die Beratung läuft bis zum 15. März 2024.

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