Aus PV Frankreich

An seiner Sitzung vom 17. August hat der Bundesrat das nationale Strassengesetz geändert. Das Land darf nun auf den Freiflächen entlang der großen Bundesstraßen erneuerbare Energie erzeugen. Der überarbeitete Text tritt am 1. Oktober in Kraft.

Diese Ankündigung folgt Klarstellungen, die 2020 als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Nationalratsabgeordneten Bruno Sturni vorgenommen wurden. Sie interessierten sich für die Möglichkeit, Photovoltaikzellen auf Lärmschutzwänden entlang von Autobahnen und Eisenbahnen herzustellen.

Im vergangenen Jahr gaben die Behörden an, dass das Stromerzeugungspotenzial entlang von Autobahnen und Eisenbahnen 101 GWh pro Jahr betrug, davon 46 GWh für Eisenbahnen und 55 GWh für Nationalstraßen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) schöpft dieses Potenzial von 55 GWh teilweise für seinen Stromverbrauch aus, insbesondere in der Nähe von Tunneln und Werkstätten.

Weitere geeignete Flächen wie Lärmschutzwände oder Rastplätze werden Dritten nun kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Neuregelung gilt auch für alle anderen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie Windkraft oder Geothermie.

Das Schweizerische Bundesamt für Strassen (ASTRA) wird voraussichtlich Ende dieses Jahres eine Ausschreibung für die Reservierung von Flächen für PV-Anlagen lancieren. Interessenten können ein Angebot abgeben und erhalten nach Zuschlag einen genauen Zeitplan für den Bau der PV.

Eine Bedingung für die Nutzung von ASTRA-Flächen ist, dass die Dritten selbst den Stromabsatz garantieren. Weitere Einzelheiten werden später bekannt gegeben, wenn die Ausschreibung veröffentlicht wird.