Die Schweiz verkürzt die Quarantänezeit von 10 auf 5 Tage

Die Schweiz hat sich der Liste der Länder der Europäischen Union und des Schengen-Raums angeschlossen, die die obligatorische Selbstisolationspflicht in den letzten Wochen von zehn auf fünf Tage verkürzt haben.

Die Entscheidung wurde vom Schweizer Bundesrat an einer Sitzung vom Donnerstag, 12. Januar, getroffen, bei der der Rat auch beschloss, die Gültigkeit von Impf- und Genesungsbescheinigungen vom neuartigen Coronavirus COVID-19 auf 270 Tage zu verkürzen.

Der Rat kündigte eine Verkürzung der Quarantänedauer an und wies darauf hin, dass eine Person, um die Quarantäne nach fünf Tagen zu verlassen, vorher mindestens 48 Stunden symptomfrei sein muss.

Der Quarantänekontakt wird auf fünf Tage verkürzt. Zudem soll die Quarantäne auf Personen beschränkt werden, die mit einer positiv getesteten Person im gemeinsamen Haushalt leben oder anderweitig engen Kontakt hatten. Ausgenommen sind Personen, die die letzte Dosis des Impfstoffs eingenommen oder sich innerhalb der letzten 4 Monate von COVID-19 erholt habenDas teilt der Vorstand in einer Pressemitteilung mit.

Der Schritt zur Verkürzung der Quarantäne erfolgte aufgrund einer Einschätzung der Schweizer Gesundheitsbehörden, dass das Intervall zwischen Ansteckung und Übertragung der Omicron-Variante kürzer ist als die anderen Variablen.

Gleichzeitig setzte die Schweiz einen Beschluss der EU-Kommission vom 21. Dezember um, die Gültigkeit von Impfausweisen von einem Jahr auf 270 Tage nach Abschluss der Erstimpfung zu verkürzen.

Der Bundesrat plant zudem, die Gültigkeitsdauer aller Impfausweise von 365 auf 270 Tage zu verkürzen und damit sicherzustellen, dass der Ausweis in der EU gültig bleibt.“, heißt es in der Pressemitteilung.

Die Entscheidung, die Gültigkeit dieser Zertifikate durch die Europäische Kommission zu verkürzen, basiert auf Leitlinien des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), wonach der primäre Schutz vor einer COVID-19-Impfung nach sechs Monaten zu schwinden beginnt.

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Die Gültigkeit von Rücknahmescheinen wurde ebenfalls auf 270 Tage verkürzt.

Nach anderen COVID-19-Maßnahmen, die am 17. Dezember letzten Jahres eingeführt wurden, bleiben sie aufgrund der angespannten Situation in Krankenhäusern im ganzen Land bis Ende März in Kraft, obwohl die Zahl der Patienten mit Omicron eine viel geringere Intensivpflege erfordert im Vergleich zu denen mit der Delta-Formel, die sich letzten Sommer in der Schweiz durchgesetzt hat.

Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zeigen, dass die Schweiz in den letzten sieben Tagen 128.174 Fälle von COVID-19 gemeldet hat, was die Gesamtzahl der seit Beginn der Pandemie erfassten Fälle auf mehr als eineinhalb Millionen erhöht.

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