Die Schweiz verkürzt ab dem 1. Februar die Gültigkeit von Impfausweisen

Die Schweiz hat als letztes Land angekündigt, dass sie ab dem 1. Februar nur Impfausweise von Personen als gültig anerkennt, die ihre Impfung innerhalb der letzten 270 Tage abgeschlossen haben.

Die Entscheidung wurde vom Schweizer Bundesrat an einer Sitzung am Mittwoch, 12. Januar, getroffen, bei der weitere Entscheidungen zu den COVID-19-Beschränkungen getroffen wurden.

Der Bundesrat plant zudem, die Gültigkeitsdauer aller Impfausweise von 365 auf 270 Tage zu verkürzen und damit sicherzustellen, dass der Ausweis in der EU gültig bleibt.Das teilt der Vorstand in einer Pressemitteilung mit.

Dies bedeutet, dass die Gültigkeitsdauer für COVID-19-Wiederherstellungszertifikate ebenfalls auf 270 Tage mit Wirkung zum 1. Februar verkürzt wird.

Die Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Impfausweisen basiert auf einer Entscheidung der Kommission der Europäischen Union vom 21. Dezember 2021, dass alle Impfausweise höchstens neun Monate gültig sind.

>> Offiziell: EU macht COVID-19-Impfbescheinigungen ab 1. Februar 2022 nur noch 9 Monate gültig

Der Zeitraum, für den Impfbescheinigungen gültig sein müssen, wurde von der Kommission auf Empfehlung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten festgelegt, wonach die Auffrischungsinjektionen höchstens sechs Monate nach der zweiten Dosis verabreicht werden sollten.

Das Zertifikat bleibt über diese sechs Monate hinaus für weitere drei Monate gültig, um sicherzustellen, dass die nationalen Impfkampagnen angepasst werden und die Bürger Zugang zu den Auffrischungsdosen haben.“, hatte die Kommission am 21. Dezember angegeben.

Die meisten Schengen- und EU-Staaten haben bereits angekündigt, die Gültigkeit von Impfausweisen zu beschränken, andere wie Österreich tun dies bereits.

>> Alles, was Sie über die neuen Gültigkeitsregeln für COVID-19-Impfpässe für Reisen in der Europäischen Union wissen müssen

Das Komitee beschloss während seiner Sitzung am Mittwoch auch, die Isolationsfrist von zehn auf fünf Tage zu verkürzen. Der Beschluss ist heute mit sofortiger Wirkung wirksam geworden. Damit eine Person jedoch an Tag 5 die Quarantäne verlassen kann, muss sie mindestens 48 Stunden lang symptomfrei sein, bevor sie ihre Isolation beendet.

Siehe auch  Wie Hamad Saeed Raghash von bescheidenen Anfängen zu einem führenden Experten für das Erbe der Vereinigten Arabischen Emirate wurde

Der Grund für die Verkürzung der Quarantänedauer ist, dass Untersuchungen gezeigt haben, dass das Intervall zwischen Infektion und Übertragung der Omicron-Virusvariante kürzer ist.

Darüber hinaus einigte sich der Vorstand auf seiner Sitzung darauf, die derzeitigen Coronavirus-Maßnahmen bis zum 31. März zu verlängern.

>> Die Schweiz verschärft die Beschränkungen und erlaubt geimpften und genesenen Reisenden die Einreise mit Antigentests – 17. Dezember

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert