Die Schweiz und Italien lösen das Zugproblem

Die Schweiz und Italien lösen das Zugproblem

Am 1. Januar wurde berichtet, dass die italienischen Behörden die Frist für die Umsetzung neuer Brandschutzmaßnahmen für Eisenbahntunnel um ein Jahr verlängert haben. Keystone/Peter Schneider

Zwischen Brig in der Südwestschweiz und Domodossola in Italien kann der reguläre Zugverkehr wieder aufgenommen werden. Dies geschah, nachdem die italienischen Behörden beschlossen hatten, die Frist für die Umsetzung neuer Brandschutzmaßnahmen in Eisenbahntunneln um ein Jahr zu verlängern.

Dieser Inhalt wurde am 01. Januar 2024 um 13:14 Uhr veröffentlicht


Keystone-SDA

Am 29. Dezember wurde berichtet, dass einige Zugverbindungen zwischen der Schweiz und Italien wegen fehlender Brandschutzgenehmigung der italienischen Behörden eingestellt würden.

Doch am 1. Januar berichtete die Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass die italienischen Behörden die Frist für die Umsetzung neuer Brandschutzmaßnahmen für Eisenbahntunnel um ein Jahr verlängert hätten.

Eine ähnliche Stellungnahme des italienischen Ministeriums für Eisenbahnsicherheit sei am 31. Dezember bei den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB/CFF) eingegangen, sagte ein Sprecher der SBB/CFF gegenüber der Nachrichtenagentur. Die von den italienischen Behörden geforderte Frist zur Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

+ Verhalten im Schweizer Zug

Der Sprecher sagte, dass der Zugverkehr zwischen dem Kanton Wallis und Domodossola noch nicht zu 100 Prozent betriebsbereit sei. Eine gewisse Verzögerung ist notwendig, aber der volle Service wird so schnell wie möglich, möglicherweise innerhalb der nächsten sieben Tage, wiederhergestellt.

+ Annullierung einiger Züge zwischen der Schweiz und Italien

Am Freitag gab die SBB/CFF bekannt, dass 38 der 316 wöchentlichen Intercity- und Interregio-Zugverbindungen zwischen Domodossola und Brig aufgrund der fehlenden Genehmigung aus Italien ab dem 1. Januar 2024 vorübergehend eingestellt werden.

Bisher waren die betreffenden Züge – Domino und VU IV – von dieser Richtlinie ausgenommen.

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