Die Schweiz lanciert Vernehmlassungen zur Anpassung der Finanzierungsinstrumente für erneuerbare Energien

Die Schweiz lanciert Vernehmlassungen zur Anpassung der Finanzierungsinstrumente für erneuerbare Energien

Der Bundesrat hat am 30. März 2022 die Vernehmlassung zu Änderungen verschiedener Verordnungen im Energiebereich eröffnet. Das Prüfpaket stärkt die Finanzierungsinstrumente für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Mittlerweile gibt es auch Investitionsbeiträge in Windenergie- und Geothermieanlagen. Dieses Tool wird auf Wasser- und Biomassekraftwerke ausgeweitet. Für PV-Anlagen ohne Selbstabschreibung werden höhere Einmalzahlungen angeboten und zum Teil über Auktionen vergeben. Auch für Photovoltaikanlagen wird ein Winterbonus gewährt. Für Biomasseanlagen gibt es ein neues Instrument für Betriebskostenbeiträge.

Initiative des Parlaments 19.443 „Einheitliche Förderung Erneuerbarer Energien. Einmalige Vergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie“ Der Bundestag hat am 1. Oktober 2021 beschlossen, die Ende 2022 auslaufende Einspeisevergütung durch eine neue zu ersetzen Investitionsbeiträge. Darüber hinaus sieht es Beiträge zu neuen Betriebskosten für Biomasseanlagen vor. Auch bei der Einmalzahlung für Photovoltaikanlagen hat das Parlament wesentliche Änderungen beschlossen. Alle diese Finanzierungsinstrumente werden bis Ende 2030 funktionieren. Diese neuen Rechtsgrundlagen müssen nun in entsprechenden Verordnungen definiert werden.

Es werden verschiedene Details der PV-Anlagen beschrieben, die wir auf den unten geteilten aktuellen Versionslink verweisen.

Förderfähig sind neue Wasserkraftwerke ab einer Leistung von 1 Megawatt (bisher 10 Megawatt oder mehr). Größere Installationen und Renovierungen von Anlagen mit einer Leistung von mindestens 300 kW werden weiterhin unterstützt. Für neue und erweiterte Wasserkraftwerke gilt ein einheitlicher Ansatz für Investitionsbeiträge von 50 % der förderfähigen Investitionskosten, für sanierte Anlagen sind es 40 % für Kleinwasserkraftwerke unter 1 MW und 20 % für Großwasserkraftwerke über 10 MW (Für Anlagengrößen zwischen linear abgekürzten Ansätzen).

Einige der Kleinwasserkraftwerke im Einspeisevergütungssystem erleben zunehmend Trockenperioden, in denen sie die erforderlichen Mindestproduktionsmengen nicht erreichen können. Diese Durststrecken werden nun beim Nachweis der Erreichung der Produktionsziele berücksichtigt und entlasten so den Betreiber.

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Investitionsbeiträge für Biogasanlagen, die mit landwirtschaftlicher Biomasse betrieben werden, sollen 60 % der Investitionskosten betragen. 40 % entfallen auf Holzkraftwerke und sonstige Biogasanlagen und 20 % auf öffentliche Infrastrukturanlagen (KVA, ARA) sowie Klär- und Deponiegasverbrennungsanlagen. Neben dem Investitionsbeitrag gibt es nun auch einen Betriebskostenbeitrag für Biomasseanlagen, der quartalsweise für jede ins Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde gezahlt wird. Die Höhe des Betriebskostenbeitrages hängt von der Art der Anlage und der Leistungsklasse ab.

Windkraftanlagen werden nun auch durch Investitionszuschüsse gefördert. Beitragssatz von 60 % der förderfähigen Investitionskosten.

Für geothermische Anlagen gibt es jetzt Investitionsbeiträge statt Erkundungsbeiträge, die nun in der EnFV statt wie bisher in der EnV geregelt sind. Auch untertägige Erschließungskosten und bestimmte Planungskosten können in der Explorations- und Erschließungsphase geltend gemacht werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Erkundungsphase können nun Investitionszuschüsse für den Bau von Geothermiekraftwerken vergeben werden.

Die Energieverordnung (EnV ) vereinfacht die Regelungen für Selbstständige und Selbständige Gruppen (ZEV). Damit wurde das Erfordernis zusammenhängender Grundstücke aufgehoben. Darüber hinaus wird die ZEV-Preisfestlegung mit Mietern und Mietern vereinfacht.

Die Mindestanforderungen an die Effizienz verschiedener Geräte werden erhöht Energieeffizienzgesetz (EnEV). Damit wird der Auftrag des Bundesrates vom 16. Februar 2022 zur Effizienzsteigerung bis 2025 umgesetzt. Betroffen waren unter anderem Kühlschränke, Trockner, Geschirrspüler und Wasserkocher. Darüber hinaus berücksichtigt das Energielabel für Pkw, dass die Zulassung dieser Fahrzeuge zunehmend auf fahrzeugspezifischen Daten aus dem Certificate of Conformity (CoC) basiert und nicht auf der bisherigen allgemeinen Bauartgenehmigung (TG).

Die Bedingungen für die Durchführung der sogenannten Sandbox-Projekte (Pilotprojekte) sind in definiert Stromversorgungsverordnung (StromVV). Sandbox-Projekte sind Teil des Pilotstromgesetzes. Sein Zweck ist es, Innovationen im Bereich der Energieversorgung zu unterstützen und die Gesetzgebung weiterzuentwickeln.

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Darüber hinaus werden in der StromVV neue Regelungen aufgenommen, die explizit die Behandlung sogenannter Deckungsbeiträge in den Netznutzungsentgelten regeln. Diese neue Regelung führt zur Zufriedenheit der Endverbraucher.

Die Vernehmlassungen dauern bis zum 8. Juli 2022. Die geänderten Verordnungen sollen Anfang 2023 in Kraft treten.

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