Die Schweiz gibt beschlagnahmte Kulturgüter an Mexiko zurück

Die Schweiz gibt beschlagnahmte Kulturgüter an Mexiko zurück

Das Bundesamt für Kultur bringt jährlich rund 4-5 Kulturgüter an ihren ursprünglichen Standort zurück. Bundeskulturamt

Das Bundesamt für Kultur hat Mexiko zwei Kulturgüter übergeben, die wegen des Verdachts der Einfuhr illegal ausgegrabener Kulturgüter beschlagnahmt wurden.

Dieser Inhalt wurde am 24. Nov. 2022 – 09:56 veröffentlicht

Keystone-SDA/jdp

Eine der Schnitzereien stelle eine schwangere Hündin dar, sagte Ann Whipple, eine Sprecherin des Bundesamtes für Kultur, und soll zwischen 100 v. Chr. und 250 n. Chr. Datiert sein. Das zweite ist ein präkolumbianisches „Räuchergefäß aus Ton, das wahrscheinlich eine sitzende Gottheit darstellt“ von 1200 bis 1521. Dies sind übliche Grabbeigaben.

Die Statuen wurden von der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt wegen des Verdachts der Einfuhr illegal ausgegrabener Kulturgüter beschlagnahmt. Eine strafrechtliche Untersuchung wurde eingeleitet, nachdem die lokalen Zollbehörden in Basel im Juli 2019 eine Inspektion durchgeführt hatten, als die Gegenstände aus Kanada importiert wurden. Die Artefakte wurden dem Kulturamt zur Rückgabe an Mexiko übergeben.

Die Bergung der Kulturgüter, die am Mittwoch in einem Festakt in der mexikanischen Botschaft in Bern stattfand, erfolgte im Rahmen des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer. Damit wird das UNESCO-Übereinkommen von 1970 über Mittel zum Verbot und zur Verhütung der unerlaubten Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut in der Schweiz umgesetzt.

Das Bundesamt für Kultur gibt laut Weibel jährlich etwa vier bis fünf Kulturgüter zurück.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: SWI swissinfo.ch ist von der Journalism Trust Initiative akkreditiert

Siehe auch  Solita, das führende Unternehmen für digitale Transformation, expandiert in die Schweiz und wird ein neues Büro in Zürich eröffnen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert