Die Schweiz beschließt, Vollgesichtsschleier an öffentlichen Orten zu verbieten

Am 7. März 2021 stimmte die Schweiz knapp für einen Antrag, der das gesamte Gesicht, einschließlich der Burka und des Niqab, an fast allen öffentlichen Orten verbietet. Im Referendum stimmten rund 51,21 Prozent der Wähler für den umstrittenen Vorschlag.

Die Abstimmung bedeutet, dass die vollständige Berichterstattung an allen für die Öffentlichkeit zugänglichen Orten in der Schweiz verboten ist, einschließlich Straßen, öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlichen Ämtern wie Restaurants und Geschäften sowie auf dem Land.

Wo darf das ganze Gesicht bedeckt sein?

An Kultstätten und anderen heiligen Stätten ist eine vollständige Gesichtsbedeckung zulässig. Es wird auch aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen und in Situationen, in denen es eine lokale Gewohnheit ist, wie z. B. Karneval, erlaubt sein.

die Haupt-Punkte

Nach dem Vorschlag der Bundesregierung gibt es keine zusätzlichen Ausnahmen wie Touristen.

• Der Vorschlag, die Vollgesichtsbedeckung an öffentlichen Orten zu verbieten, wurde von mehreren Gruppen gemacht, darunter der rechten Schweizer Volkspartei.

• Der Vorschlag erwähnt den Islam nicht ausdrücklich, wird jedoch in den Medien allgemein als „Burka-Verbot“ bezeichnet.

• Der Vorschlag wurde von der Schweizer Bundesregierung, Schweizerischen Religionsorganisationen, Menschenrechtsorganisationen und Bürgergruppen weitgehend kritisiert.

Reagieren Sie auf das Verbot

Der Schweizerische Interreligiöse Rat, der alle wichtigen Konfessionen in der Schweiz vertritt, erklärte, dass das Menschenrecht auf Religionsfreiheit auch religiöse Praktiken wie die Kleiderordnung schützt.

Der Schweizerische Bundesrat, der neben dem Schweizer Parlament als Bundesregierung fungiert, lehnte die Initiative ebenfalls ab und riet den Menschen, dagegen zu stimmen.

Hintergrund

Das Referendum zum Verbot von Vollgesichtsschleier in der Schweiz fand nach jahrelangen Debatten statt. Ein weiteres Referendum vor 12 Jahren verbot den Bau von Minaretten in der Schweiz.

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Frankreich war das erste europäische Land, das 2011 die Burka und den Niqab an öffentlichen Orten verbot. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte das Verbot 2014.

In mehreren anderen Ländern Europas gibt es inzwischen Verbote, Teilverbote oder lokale Verbote für Gesichtsbedeckungen, darunter Deutschland, Dänemark, Belgien und die Niederlande.

Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen erklärte 2018, dass das Verbot die Menschenrechte muslimischer Frauen verletzt und das Risiko besteht, „auf ihre Häuser beschränkt zu sein“.

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