Die Schweiz aktualisiert ihr Schiedsgesetz | König & Spalding

Am 1. Januar 2021 trat die Überarbeitung des schweizerischen Schiedsgesetzes in Kraft (das „überarbeitete Schiedsgesetz“). Die Änderung des Gesetzes zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz wurde im Juni 2020 vom Schweizer Parlament verabschiedet. Diese Aktualisierung baut auf Klarstellungen auf und begrüßt Verbesserungen. Das neue Gesetz macht Schiedsverfahren in der Schweiz flexibler und zugänglicher und stärkt die Position der Schweiz als einer der attraktivsten Orte für internationale Schiedsverfahren.

Vor mehr als dreißig Jahren, 1989, war die Schweiz eines der ersten Länder, das wirklich ein modernes Gesetz der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit verabschiedete, das den Grundsatz der Unabhängigkeit der Parteien respektiert und bestätigt. Seitdem ist eine internationale Schiedsgerichtsbarkeit nach Kapitel 12 des Schweizerischen Privatrechtsgesetzes („PILA“) organisiert. Das überarbeitete PILA-Gesetz bestätigt und kodifiziert die aktuelle Rechtsprechung, die das Bundesgericht im Laufe der Jahre entwickelt hat, und enthält einige Innovationen, die den Anforderungen des internationalen Geschäfts gerecht werden. Die Hauptmerkmale der Überprüfung sind wie folgt:

  • Das Bundesgericht nimmt jetzt Anträge in englischer Sprache an. Rechtsmittel gegen Schiedssprüche in der Schweiz werden noch immer direkt vom obersten Gericht des Landes – dem Bundesgericht – entschieden. Vor 2021 mussten die Parteien ihre Anträge in einer der vier Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch) einreichen. Herausforderungen gegen Preise, die nach dem 1. Januar 2021 vergeben wurden, können jetzt auf Englisch präsentiert werden. Dies ist eine wichtige Entwicklung, die die Effizienz der Einspruchsverfahren vor dem Bundesgericht erhöhen wird. In der Schweiz ergangene Schiedssprüche können nur aus sehr begrenzten Gründen und innerhalb einer kurzen Frist von 30 Tagen angefochten werden. Die Möglichkeit, eine Herausforderung auf Englisch zu präsentieren, hilft den Parteien, Zeit und Übersetzungskosten zu sparen. Das Bundesgericht wird seine Urteile jedoch in einer der Amtssprachen der Schweiz erlassen.
  • Das überarbeitete PILA würde gelten, wenn eine der Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses der Schiedsvereinbarung ihren Wohnsitz außerhalb der Schweiz hatte. Unabhängig von der Situation zu Beginn des Schiedsverfahrens ist die Umsetzung der Schiedsklausel der maßgebliche Zeitpunkt für die Anwendung des geänderten vorläufigen Schiedsgerichtsgesetzes.
  • Reduzierung der formalen Anforderungen an die Gültigkeit der Schiedsklausel und Stärkung der Unabhängigkeit der Parteien. Die überarbeitete PILA führt die Möglichkeit einer Schiedsklausel ein, die in einem einseitigen Rechtsinstrument wie einem Trust, einer Urkunde, einem Testament oder Klauseln von Verbänden und Verordnungen (z. B. Verbänden von Sportverbänden) enthalten ist. Während Vereinbarungen per E-Mail seit einiger Zeit als gültige Form einer schriftlichen Schiedsklausel anerkannt sind, erweitert die überarbeitete PILA den Zugang zu Schiedsverfahren, indem klargestellt wird, dass andere Formen der modernen Kommunikation verwendet werden können, um das Bestehen einer Schiedsvereinbarung nachzuweisen.
  • Verzicht auf verfahrensrechtliche Einwände. Die überarbeitete PILA kodifiziert die Rechtsprechung des Bundesgerichts, wonach die Parteien rechtzeitig gegen offensichtliche Verstöße gegen die Verfahrensregeln Einwände erheben müssen. Wird dem Schiedsgericht nicht sofort widersprochen, kann eine Partei diesen Fehler später nicht als Grundlage für die Anfechtung der Schiedsentscheidung verwenden.
  • Internationale Rechtshilfe. Ab dem 1. Januar 2021 werden Schweizer Gerichte Parteien in Schiedsverfahren im Ausland bei der Beweisaufnahme und der Durchsetzung von einstweiligen Anordnungen Rechtsbeistand leisten. Der Antrag kann von einer direkten Partei an das Schweizer Gericht gestellt werden, ohne dass die Schiedsstelle beteiligt ist.
  • Überprüfen, Korrigieren, Erklären und Erreichen etablierter Auszeichnungen. Die Liste aller verfügbaren Rechtsmittel gegen internationale Schiedssprüche wurde ausdrücklich in die geänderte internationale Rechtsprechung aufgenommen. Es kodifiziert die langjährige Rechtsprechung des Bundesgerichts und umfasst Anträge auf Überprüfung und Korrektur von Tippfehlern, Berechnungen und ähnlichen Fehlern, Auslegung (des gesprochenen Teils) oder Vervollständigung (z. B. einen Antrag auf zusätzliche Entschädigung für Ansprüche, die von nicht geklärt wurden das Schiedsgericht). Das Erfordernis einer Überprüfung des Schiedsspruchs ist ein Rechtsmittel mit besonders schwerwiegenden Folgen, da das Schiedsverfahren angesichts (1) neuer, zuvor unentdeckter materieller Beweise und (2) Beweise, von denen der Schiedsspruch betroffen ist, wiedereröffnet werden kann ein Verbrechen oder (3) Beweise, die während des Schiedsverfahrens trotz angemessener Sorgfalt nicht entdeckt wurden und die Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit des Schiedsrichters in Frage stellen. Die Überprüfung unterliegt jedoch strengen Bedingungen und zeitlichen Einschränkungen.
Siehe auch  Bienenschlacht in der Schweiz

Es besteht kein Zweifel, dass diese wenigen Entwicklungen und die willkommenen Klarstellungen und Aktualisierungen es der Schweiz ermöglichen werden, weltweit an der Spitze der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit zu bleiben. Zu den Vorteilen, die eine schriftliche Einreichung beim Bundesgericht in englischer Sprache ermöglichen und den Zugang zum Schiedsverfahren durch Änderung und Reduzierung der formalen Anforderungen verbessern, zählen unter anderem Zeugnisse der Eignung des Schiedsverfahrens für das Land und der Effizienz der in der Schweiz durchgeführten Schiedsverfahren.

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