Die britische Regierung unterzeichnet ein Abkommen mit der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung von Großkunden-Finanzdienstleistungen |  Shearman & Sterling LLP

Die britische Regierung unterzeichnet ein Abkommen mit der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung von Großkunden-Finanzdienstleistungen | Shearman & Sterling LLP

Die britische Regierung hat zugesagt Berner Übereinkunft über Finanzdienstleistungen Bestätigen Sie mit der Schweiz die gegenseitige Anerkennung von Aspekten der Regulierungs- und Aufsichtssysteme für Finanzdienstleistungen in den einzelnen Rechtsräumen. Die Vereinbarung ermöglicht es Finanzdienstleistern mit Sitz in einem Rechtsraum, auf der Grundlage von Respekt, lokalem Recht oder anderen Vereinbarungen bestimmte Dienstleistungen für Groß- oder anspruchsvolle Kunden im anderen Rechtsraum in verschiedenen Sektoren (einschließlich Vermögensverwaltung, Bankwesen, Investment- und Versicherungsdienstleistungsaktivitäten) bereitzustellen . :

  • Respekt bedeutet, dass Land A (z. B. die Schweiz) die geltenden Standards im Drittland (z. B. Großbritannien) einhält, was bedeutet, dass im Vereinigten Königreich beaufsichtigte und regulierte Finanzdienstleistungsunternehmen bestimmte Dienstleistungen in der Schweiz gemäß den britischen Vorschriften erbringen können. Ohne sich an die Schweizer Vorschriften halten zu müssen Regeln.
  • Nationale Rechtsvereinbarungen bedeuten, dass Anbieter in Land A (z. B. dem Vereinigten Königreich) eine bestimmte Finanzdienstleistung im Ausland (z. B. der Schweiz) in Übereinstimmung mit schweizerischem innerstaatlichem Recht erbringen können.
  • In einigen Fällen gelten andere Vereinbarungen, beispielsweise für indirekte außerbörsliche Derivatetransaktionen zwischen Finanzdienstleistern im Vereinigten Königreich und in der Schweiz. In diesem Fall gehen das Vereinigte Königreich und die Schweiz davon aus, dass ein Finanzdienstleister in seinem Land seinen Verpflichtungen zur Risikominderung nachkommen muss, wenn der Anbieter die entsprechenden Verpflichtungen nach dem innerstaatlichen Recht des anderen Landes eingehalten hat (vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen). aus britischer Sicht).

Diese gegenseitigen Anerkennungsmaßnahmen dürften den regulatorischen Aufwand für britische Unternehmen, die Finanzdienstleistungen in die Schweiz anbieten (und umgekehrt), erheblich verringern.

Für jede abgedeckte Finanzdienstleistung legt die Vereinbarung die Zugangsgrundlage, die abgedeckten Finanzdienstleistungsanbieter, die geltenden Bedingungen (falls vorhanden), erforderliche Vereinbarungen zur aufsichtlichen Zusammenarbeit sowie allgemeine Bestimmungen fest. Zu den damit verbundenen Finanzdienstleistungen gehören: Einlagenaufnahme und Kreditvergabe; Räumungsdienste; Dienstleistungen von kommerziellen Veranstaltungsorten und multilateralen kommerziellen Einrichtungen; Abschluss und Durchführung von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen sowie diverser Nebenleistungen; Wertpapierdienstleistungen, einschließlich Handelsaktivitäten, Anlageberatung, Risikoübernahme und Verwahrung (unter anderem); und Vermögensverwaltungsaktivitäten, einschließlich der Vermarktung von kollektiven Kapitalanlagen (in der Schweiz) oder alternativen Investmentfonds (im Vereinigten Königreich) sowie Portfolio- und Risikomanagementaktivitäten in Bezug auf bestimmte Fonds. Bei den konkreten Finanzdienstleistern handelt es sich in der Regel um diejenigen, die nach den Vorschriften ihrer Rechtsordnung zur Ausübung der betreffenden Tätigkeit berechtigt sind.

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Unter bestimmten Umständen werden zusätzliche Aufsichtsvereinbarungen getroffen, beispielsweise behält die Bank of England die Befugnis, von einer Schweizer Clearingstelle die Anerkennung durch die Bank of England zu verlangen und, wenn dies als systemrelevant erachtet wird, die Einhaltung relevanter Regulierungs-, Geschäftsverhaltens- und Aufsichtsvorschriften , Aufsichts- und Durchsetzungsanforderungen.

Durch eine Nebenbotschaft zur FinanzmarktinfrastrukturDas Vereinigte Königreich und die Schweiz haben vereinbart, Optionen für eine engere Zusammenarbeit in anderen Bereichen zu prüfen, darunter Standards, Ratingagenturen, Transaktionsregister, Anerkennung von Melde- und Clearingpflichten für OTC-Derivate und die Anwendung gruppeninterner OTC-Derivate-Ausnahmen für inländische Unternehmen. . separate Nebenbotschaft zu Zusatzversicherungsleistungen Das gegenseitige Verständnis bestätigt, dass sich die Vereinbarung auf die Erbringung bestimmter Versicherungsnebendienstleistungen in der Schweiz erstreckt.

Das britische Finanzministerium ist gemäß dem Financial Services and Markets Act 2023 berechtigt, die innerstaatliche Gesetzgebung zu ändern, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung umgesetzt werden kann. Die britische Regierung wird das Abkommen im Einklang mit dem innerstaatlichen parlamentarischen Verfahren des Vereinigten Königreichs umsetzen und ratifizieren.

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