Der Schweizer Staatsrat will, dass eritreische Asylsuchende in Drittländer ausreisen

Der Schweizer Staatsrat will, dass eritreische Asylsuchende in Drittländer ausreisen

Der Ständerat teilte mit, dass Asylsuchende aus Eritrea, deren Antrag in der Schweiz abgelehnt wurde, aufgefordert würden, in ein Drittland auszureisen.

Die Entscheidung folgt dem Vorschlag von Damien Mueller, der am Montag von der Kleinen Kammer angenommen wurde und ein Pilotprojekt vorsieht, das es eritreischen Staatsangehörigen ermöglichen würde, deren Asylanträge abgelehnt wurden, in ein Drittland zu überweisen, berichtet SchengenVisaInfo.com.

Als Beispiel für einen Drittstaat nannte Müller Ruanda, machte aber deutlich, dass es sich dabei nicht um eine Auslagerung des Asylverfahrens handele.

Dabei handelt es sich um Personen, die das Asylverfahren in der Schweiz durchlaufen haben, einen negativen Entscheid erhalten haben und keinen internationalen Schutz benötigen. Die Betroffenen können von Ruanda in ein anderes Land reisen.“ liest die Aussage.

Lisa Mazoni, eine hochrangige Politikerin der Grünen in der Schweiz, bezeichnete den Vorschlag jedoch als unrealistisch.

Sie sagte, dass es sich bei einem Großteil der von eritreischen Staatsbürgern gestellten Asylanträge um Zweitanträge nach der Geburt eines Kindes und der Familienzusammenführung handele, und betonte, dass Eritreer, die sich schon lange im Land aufhalten, arbeiten dürfen.

Die jüngsten Änderungen lösten auch bei Mitgliedern des Bundesrates Bedenken aus. Nach Angaben des Bundeskabinetts der Schweizerischen Eidgenossenschaft können Eritreer, deren Asylanträge abgelehnt wurden, nur dann in ein Drittland überstellt werden, wenn sie dort einen Bezug haben. Darüber hinaus erklärte der Rat, dass es keine rechtliche Grundlage für die Finanzierung des Pilotprojekts gebe, betonte jedoch die Notwendigkeit, Menschenrechtsstandards in einem Drittland sicherzustellen.

Der Schweizer Bundesrat erklärte, dass Eritrea die Zwangsrückführung seiner Bürger nicht unterstütze, und fügte hinzu, dass es bei Umsetzung des Projekts faktisch zu einer Umsiedlung in ein Drittland käme.

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Darüber hinaus stimmte der Vorstand einem zweiten Vorschlag von Damien Mueller zum Thema Rückführung zu.

„Um Algerien zur Kooperation bei Zwangsrückführungen zu bewegen, sieht dieser Vorschlag vor, dass der Bundesrat im Rahmen des Schengen-Gesetzes Beschränkungen bei der Erteilung von Visa für den Schengen-Raum beantragt. Der Ständerat hat ihn am Montag mit 28 Ja-Stimmen angenommen. 11 dagegen, bei 3 Enthaltungen.“ liest die Aussage.

Müller sagte, die Kantone seien derzeit in großen Schwierigkeiten, da die Rückführungen nach Algerien trotz Rückführungsvereinbarungen aufgehalten würden.

Die Behörden in der Schweiz versuchen ständig, den Zustrom an Asylanträgen zu bewältigen. Zuvor hatte das Schweizer Staatssekretariat für Migration (SEM) mitgeteilt, dass die Schweiz im April dieses Jahres insgesamt 1.651 Asylanträge angenommen habe.

Im vierten Monat dieses Jahres haben die Behörden in der Schweiz beschlossen, zusätzliche Unterkünfte zu schaffen, nachdem die Zahl der Asylanträge gestiegen ist.

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