5 Jahre Gefängnis wegen absichtlicher Verbreitung von COVID-19

Schweiz Bundesamt für Gesundheit (BAG) erklärt, dass die absichtliche Ansteckung mit COVID-19 zur Erlangung der natürlichen Immunität eine Straftat darstellt, die zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren führen kann.

BAGDie Ankündigung erfolgte nach einem kürzlichen Anstieg der Zahl „infizierter Parteien“, die sich von einigen Impfstoffskeptikern organisierten, um einen „COVID-Pass“ für diejenigen zu erhalten, die mit dem Virus infiziert sind und sich auf natürliche Weise erholen.

schweizerisch staatliche Regulierungsbehörde Er warnte Veranstalter und Teilnehmer von COVID-19-Konzerten eindringlich, dass eine absichtliche Verbreitung des Virus zu einer langen Haftstrafe führen könnte.

Obwohl keine konkreten Gesetze genannt wurden, soll der Grund für das strikte Verbot darin liegen, dass Menschen durch die absichtliche Ansteckung mit COVID-19 das Risiko erhöhen, das Virus auf andere zu übertragen, was zu einer erhöhten Zahl von Krankenhauseinweisungen und Todesfällen führen könnte.

Die Schweiz gab letzte Woche bekannt, dass ab dem 20. Dezember nur noch geimpfte Personen, die sich kürzlich von COVID-19 erholt haben, Restaurants, Bars und andere Inneneinrichtungen besuchen dürfen.

Die Regierung erklärte, die Beschränkungen zielten darauf ab, „das Ansteckungsrisiko für Menschen zu verringern, die nicht immun sind, da sie das Virus auch eher übertragen und schwere Krankheiten entwickeln“.

Der Schritt scheint jedoch nach hinten losgegangen zu sein, da er zu einem Anstieg der Infektionszahlen geführt haben soll, damit die Ungeimpften an einem normalen Leben teilnehmen konnten. Impfskeptiker, die einen aktuellen Infektionsschein benötigen, organisieren auf Social-Media-Plattformen „eine Suche nach Infizierten, die das Virus auf sie übertragen können“.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert