Ungeimpfte Reisende, die in der Schweiz angekommen sind, unterliegen einer doppelten Testpflicht

Die Schweizer Behörden haben angekündigt, dass ungeimpfte und nicht genesene Reisende, die in die Schweiz einreisen, einen negativen Test vorlegen müssen, der vor der Ankunft und ein weiterer, der vier bis sieben Tage nach der Ankunft im Land durchgeführt wird, ab Montag, 20. September, durchgeführt wird.

Die Entscheidung wurde getroffen, um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen, während die Herbstferienzeit näher rückt, berichtet SchengenVisaInfo.com.

„Wer nicht geimpft ist oder sich nicht erholt hat, muss bei der Einreise in die Schweiz ein negatives Testergebnis (Antigen oder PCR) vorlegen, unabhängig davon, von wo aus er reist oder mit welchem ​​Verkehrsmittel er einreist.“ Pressemitteilung des Föderationsrates notiert.

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Darüber hinaus müssen alle Reisenden, die in die Schweiz einreisen, unabhängig vom Impfstatus das SwissPLF-Formular, ein Formular zur Passagiersuche, ausfüllen. Das Formular ermöglicht es den Behörden, Reisende mit Wohnsitz in den jeweiligen Kantonen ausfindig zu machen und festzustellen, ob sie am vierten bis siebten Tag nach der Einreise, wie gesetzlich vorgeschrieben, getestet wurden.

Reisende, die einen der von den Schweizer Gesundheitsbehörden zugelassenen Impfstoffe erhalten und in den letzten 30 Tagen positiv auf das Virus getestet wurden, sowie Inhaber eines digitalen EU-COVID-19-Zertifikats dürfen jedoch einreisen ohne Quarantäne- oder Testanforderungen.

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Ausgenommen von der Prüfpflicht sind auch Durchreisende durch die Schweiz, Kraftfahrer, die Personen oder Güter befördern, Grenzgänger und Personen, die in Grenzgebiete einreisen. Auch Kinder unter 16 Jahren sind von den Prüfungsanforderungen ausgenommen.

Auf der anderen Seite verhängen die Schweizer Behörden seit dem 4. August strengere Beschränkungen für Reisende aus Indien, Nepal und dem Vereinigten Königreich, da sie vom Virus betroffene Regionen sind.

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Darüber hinaus dürfen alle Reisenden, die aus EU-/Schengen-Ländern und anderen Ländern auf der EU-Liste der epidemiologisch sicheren Länder in die Schweiz einreisen, in das Land einreisen. Sie müssen jedoch eine gültige Impf- oder Rückerstattungsbescheinigung vorlegen oder bereit sein, sich den Anforderungen des dualen Tests zu unterziehen.

SchengenVisaInfo.com berichtete zuvor, dass die Schweizer Behörden angeordnet haben, dass der COVID-19-Pass für Personen über 16, einschließlich Touristen, ein notwendiges Dokument ist, um Inneneinrichtungen, einschließlich Restaurants, zu betreten.

Der Entscheid des Bundesrates wurde am 8. September bekannt gegeben und gilt bis zum 24. Januar 2022.

„Von Ende Dezember bis 15. September wurden insgesamt 10 Millionen Impfdosen verabreicht. Insgesamt wurden 53 Prozent der Gesamtbevölkerung geimpft (zwei Impfstoffe). Über Social-Media-Kanäle wurde eine Impfkampagne für Jugendliche gestartet. Pfizer/BioNTech Impfstoff und Moderna-Impfstoff durften bei Jugendlichen ab 12 Jahren angewendet werden. swissinfo.ch informieren.

Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zeigten, dass in der Schweiz in den letzten 24 Stunden zwei positive Fälle gemeldet wurden, womit sich die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen auf 817 472 erhöht im Land aufgezeichnet.

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