aus PV Journal Deutschland

Das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat neue Änderungen des Energiesubventionsgesetzes (EnFV) und anderer Energiegesetze zur öffentlichen Vernehmlassung vorgelegt. Stakeholder haben nun bis zum 7. Juli Zeit, sich zu den geplanten Änderungen zu äußern, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen.

Der Energieförderungserlass sieht vor, dass Rabatte für PV-Anlagen bis 5 kW Leistung aus der Rabattregelung für PV-Aufdachanlagen herauszunehmen sind. Die Schweizer Behörden gewähren derzeit eine Einmalzahlung von 200 Franken für PV-Anlagen bis zu einer Größe von 5 kW.

Anlagen von 5 kW bis 30 kW sind rabattberechtigt von CHF 380.– bis CHF 440.–. Allerdings muss auch dieser Betrag ab 2024 um 20 Franken gekürzt werden.

„Dadurch sinken die Gesamtprämien für kleinere, teurere Anlagen stärker als für ihre größeren Pendants“, so das Schweizer Energieministerium. „Dadurch wird ein Anreiz gesetzt, größere Anlagen zu bauen, die möglichst die gesamte für die Stromerzeugung geeignete Fläche nutzen.“

Am 1. Januar führte die Schweizerische Eidgenossenschaft eine „hohe Einmalzahlung“ (HEIV) für Solar ein, zusätzlich zu anderen bestehenden Anreizmodellen: Einmalzahlung für kleine Anlagen (KLEIV), unter 100 kW und einmalig Vergütung für Großanlagen (GREIV) über 100 kW.

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