Schweiz: Reisende aus aller Welt können jetzt ein Schweizer COVID-19-Zertifikat beantragen

Die Schweizer Behörden haben angekündigt, dass Drittstaatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU/des Schengen-Raums ab sofort ein Schweizer COVID-19-Zertifikat beantragen können.

Um jedoch Anspruch auf ein solches Dokument zu haben, müssen Antragsteller nachweisen, dass sie mit einem der Impfstoffe, die von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zur Verwendung zugelassen wurden, gegen COVID-19 immunisiert wurden – AstraZeneca und Pfizer / Berichte BioNTech, Moderna und Johnson & Johnson und SchengenVisaInfo.com.

«Die nationale und elektronische Lösung zur Umwandlung ausländischer Impfausweise (EMA-Impfstoffe) in ein Schweizer Covid-Zertifikat ist seit 19. Oktober 2021 in Betrieb» Lesen Sie die Stellungnahme der Schweizerischen Tourismusbehörde.

Außer zur Erfüllung der Impfpflicht müssen Antragsteller aus Drittstaaten für die Übermittlung ihres Impfpasses zusätzlich alle folgenden Angaben machen:

  • Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus, einschließlich einer Kopie des Reisepasses und des Personalausweises
  • Impfbestätigung mit genauer Beschreibung (Name des Impfstoffs, Anzahl der erhaltenen Impfdosen, Institution, die die Impfung durchgeführt hat, Datum der letzten Impfdosis, aktuelle Bescheinigung beifügen)
  • Besuchsgrund, Dauer und Wohnort während Ihres Aufenthalts in der Schweiz
  • Einreisenachweis in die Schweiz, wie ein Flugticket oder eine Übernachtungsreservierung

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass alle erforderlichen Unterlagen in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache einzureichen sind. In anderen Sprachen eingereichte Dokumente werden nicht akzeptiert.

Gemäss Angaben der offiziellen Tourismusseite der Schweiz müssen Antragsteller 30 Franken (28 Euro) für die Übertragung ihres Zertifikats bezahlen, das heruntergeladen oder direkt in den COVID-19-Zertifikatsantrag übertragen werden kann.

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens müssen Bewerber bis zu fünf Tage warten, bis sie ihr Schweizer COVID-Zertifikat erhalten.

Zudem wurde bestätigt, dass als Übergangslösung bis Sonntag, 24. Oktober, alle menschenlesbaren Zertifikate für den Zutritt zum Innenraum gültig bleiben. Ab Montag, 25. Oktober, wird dieser Workaround jedoch nicht mehr implementiert.

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„Alle für Menschen lesbaren Zertifikate (inkl. Personendaten, Impfstoff, Impfland und Impfdatum, in zertifizierten Schweizer, englischen oder spanischen Landessprachen oder in diese Sprachen übersetzt) ​​sind noch bis zum 24. Oktober 2021 für den Indoor-Zugang gültig. Dies ist eine vorübergehende Lösung. Ab Montag, 25. Oktober 2021, gilt diese vorübergehende Lösung nicht mehr.“ Das hat der Schweizer Tourismusverband zur Kenntnis genommen.

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In Bezug auf Reisende aus Drittstaaten, die mit nicht von der EMA zugelassenen Impfstoffen gegen die Krankheit geimpft wurden, haben die Behörden klargestellt, dass sie weiterhin keinen Zugang zum Landesinneren haben, da sie derzeit keine Möglichkeit haben, ihr Zertifikat zu übertragen.

Zuvor hatten die Schweizer Behörden angekündigt, dass das Land nicht mehr vollständig geimpften Personen, einschließlich Reisenden, keine kostenlosen COVID-19-Tests mehr anbieten werde. Nur Teilgeimpfte unter 16 Jahren profitieren noch bis Ende Oktober vom kostenlosen Test.

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