Schweiz lockert Einreisebeschränkungen für Reisende aus Großbritannien, Indien und Nepal

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) der Schweiz hat angekündigt, dass vollständig geimpfte Reisende, die sich von COVID-19 erholt haben, aus Großbritannien, Indien und Nepal nicht mehr den Tests und der Selbstisolationspflicht unterliegen.

Die Entscheidung, die ab heute, 4. August, in Kraft tritt, erfolgt, nachdem die drei Länder von der Schweizer Liste der Länder mit einer besorgniserregenden Virusvariante gestrichen wurden, berichtet SchengenVisaInfo.com.

Basierend auf den neu angekündigten Regeln sind Personen, die aus Großbritannien, Indien und Nepal mit dem Auto, dem Zug, dem Flugzeug oder dem Bus einreisen, von allen Coronavirus-Beschränkungen ausgenommen, solange sie eine Impfbescheinigung, ein negatives COVID-19-Testergebnis oder einen medizinischen Nachweis vorlegen Nachweis, dass der Inhaber von einer Krankheit genesen ist.

Wer mit dem Flugzeug in die Schweiz einreist, einschliesslich Kinder, muss ebenfalls ein Einreiseformular ausfüllen.

Geimpfte Reisende, die aus dem Vereinigten Königreich, Indien, Nepal oder einem anderen in die Schweiz aufgenommenen Land einreisen, gelten als vollständig geimpft, wenn sie die Impfung mit einem der von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassenen Impfstoffe abgeschlossen haben ( DIE).

>> COVID-19-Impfstoffe für Reisen in die Schweiz zugelassen

Für alle Personen, die während der COVID-19-Pandemie reisen möchten, a Neues Tool entwickelt von VisaGuide.World Es hilft Reisenden zu überprüfen, ob das Reiseziel, das sie besuchen möchten, als gültiger Impfnachweis mit dem erhaltenen Impfstoff anerkannt wird.

Für diejenigen, die bei der Einreise eine Rückkehrbescheinigung vorlegen möchten, haben die Schweizer Behörden festgestellt, dass dieses Dokument ab 11 . gültig istNS Einen Tag nach Erhalt eines positiven Ergebnisses für einen Coronavirus-Test. Zudem ist das Recovery Certificate of Recovery in der Schweiz 180 Tage gültig.

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Personen, die mit dem Flugzeug oder aus einer anderen Virusregion reisen und keine Impf- oder Genesungsbescheinigung vorlegen können, können ein negatives COVID-19-Testergebnis einreichen. Es wurde betont, dass das Ergebnis des PCR-Tests innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise erfolgen muss, während der Antigen-Schnelltest innerhalb von 48 Stunden vor der Ankunft vorliegen muss.

„هل أنت غير محصن بالكامل أو غير قادر على إثبات أنك تعافيت من COVID-19 في الأشهر الستة الماضية؟ في الحالات التالية ، سيتعين عليك تقديم دليل على اختبار PCR سلبي (لا يتجاوز 72 ساعة) أو اختبار مستضد سريع (لا يزيد عمره عن 48 Stunde , „ Hinweis BAG.

Kinder unter 16 Jahren sind von der Prüfungspflicht ausgenommen.

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