Schweiz – Das Wahlrecht hat Priorität

(MENAFN – Swissinfo)

Die meisten Staaten behaupten, ein allgemeines Wahlrecht zu haben. Kein Land der Welt setzt dies jedoch vollständig um. Der Umgang mit dieser Diskrepanz erfordert einen neuen Ansatz: Stimmrechte übertragbar zu machen, schlägt der Kolumnist der Demokratie, Joe Matthews, vor.

Dieser Inhalt wurde am 24. Februar 2021 – 09:00 Uhr veröffentlicht. 24. Februar 2021 – 09:00 Uhr Joe Matthews

Wie können wir das allgemeine Wahlrecht wirklich universell machen?

Das Stellen einer solchen Frage weist auf ein demokratisches Paradoxon hin. Das allgemeine Wahlrecht – der Begriff, der bedeutet, dass jeder das Wahlrecht hat – wurde als grundlegendes Merkmal der modernen Demokratie beschrieben. Aber es gibt kein Land, in dem das allgemeine Wahlrecht tatsächlich universell ist.

Dies könnte Sie überraschen, denn mehr als 100 Länder behaupten, ein allgemeines Wahlrecht zu haben. Damit meinen sie aber nur, dass es keine Unterschiede zwischen den Wählern aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Wohlstand oder Alphabetisierung gibt.

Tatsächlich verhindern alle Demokratien, dass viele ihrer Bewohner wählen, und das ohne Entschuldigung. In der Schweiz und vielen anderen Ländern wird Kindern und Jugendlichen aufgrund ihres Alters das Wahlrecht verweigert. Viele Länder beschränken das Stimmrecht von Inhaftierten. Die meisten Demokratien lehnen das gleiche Wahlrecht für Mitglieder ihrer Einwohner ab, denen die Staatsbürgerschaft, der Wohnsitz oder ein anderer rechtlicher Status fehlt. Es gibt großen Widerstand gegen Bewegungen, die versuchen, Kindern, Sträflingen und Nichtbürgern das Wahlrecht zu gewähren.

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