Die Schweiz verlängert den vorübergehenden Schutz für ukrainische Flüchtlinge bis März 2024

Die Schweiz verlängert den vorübergehenden Schutz für ukrainische Flüchtlinge bis März 2024

Die Schweizer Behörden haben bekannt gegeben, dass das Land beschlossen hat, die vorübergehende Schutzrichtlinie für ukrainische Flüchtlinge bis zum 4. März 2024 zu verlängern.

Gemäss Bundesrat wurde ein solcher Entscheid getroffen, weil mit einer baldigen Verbesserung der Lage in der Ukraine nicht zu rechnen ist, SchengenVisaInfo.com Berichte.

Zudem hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass Bedürftigen vorübergehend Schutz gewährt wird, solange sie in grosser Gefahr sind.

„An der Situation in der Ukraine wird sich in absehbarer Zeit voraussichtlich nichts ändern. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. November beschlossen, den Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge nicht vor dem 4. März 2024 anzuheben, es sei denn, die Situation in der Ukraine vorher grundlegend verändert“, Lesen Sie die Stellungnahme des Bundesrates.

Der Entscheid der Schweiz, die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine zu verlängern, erfolgt kurz nach dem Entscheid der EU-Kommission, Ukrainerinnen und Ukrainern den vorübergehenden Schutz in der EU bis 2024 zu gestatten.

Anfang Oktober stellte die EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, klar, dass Ukrainer, die in die Ukraine zurückkehren, die vorübergehenden Schutzdokumente, die sie bei der Einreise in die EU erhalten haben, behalten und verwenden können, solange die Richtlinie in Kraft bleibt.

Neben der Verlängerung der Vorübergehenden Schutzrichtlinie bis März 2024 gaben die Schweizer Behörden bekannt, dass die Unterstützungsmassnahmen für Personen mit S-Schutzstatus um ein weiteres Jahr verlängert werden.

„Im Gegensatz zum Schutzstatus sind die Aufenthaltsbewilligungen für Personen mit S-Status auf ein Jahr befristet. Dementsprechend hat der Bundesrat die Kantone angewiesen, die Bewilligungen nach Ablauf um ein Jahr zu verlängern.“ Rat hinzugefügt.

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Daten des Bundesrates zeigen, dass seit März dieses Jahres mehr als 67’000 ukrainische Staatsangehörige in der Schweiz vorübergehend Schutz erhalten haben. Aus demselben Bericht geht hervor, dass Ende Oktober insgesamt 6394 Ukrainer die Schweiz endgültig verlassen haben, davon 1916 mit Rückkehrhilfe.

Was die aggregierten Daten betrifft, zeigt UNHCR, dass bis zum 8. November insgesamt 7.824.440 Flüchtlinge aus der Ukraine in ganz Europa registriert waren und weitere 4.699.333 für vorübergehenden Schutz oder ein ähnliches Schutzsystem in Europa registriert waren.

bisher, SchengenVisaInfo.com berichtete, dass Ukrainer im September weniger Asylanträge gestellt haben. Nach Angaben des statistischen Amtes der Europäischen Union, Eurostat, verzeichneten Polen, Deutschland und Frankreich die meisten Anträge.

Bisher hat Polen 1,4 Millionen Ukrainern vorübergehenden Schutz gewährt, und Deutschland hat 81.725 Ukrainern Schutz gewährt.

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