Die Schweiz akzeptiert den Entwurf eines Verhandlungsmandats zur Weitergabe von Flugpassagierdaten an die EU

Die Schweiz akzeptiert den Entwurf eines Verhandlungsmandats zur Weitergabe von Flugpassagierdaten an die EU

Die Schweiz hat einer Vereinbarung zugestimmt, die Fluggastdatensätze (PNR) von Fluggesellschaften künftig mit anderen EU-Ländern zu teilen, um die innere Sicherheit im Schengen-Raum zu gewährleisten, den Handelsstandort Schweiz zu schützen und die polizeiliche Zusammenarbeit zu verbessern. Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch dem Verhandlungsmandat für das Abkommen zugestimmt.

Passagierdaten, offiziell als Passenger Name Records (PNR) bezeichnet, sind Informationen, die Passagiere Fluggesellschaften oder Reisebüros während des Buchungsprozesses zur Verfügung stellen, wie z. B. Nachname, Vorname, Kontaktinformationen und Reiseroute. Entsprechend der Bundesrat der SchweizDie Nutzung von PRN-Daten ist eine nützliche Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des grenzüberschreitenden Terrorismus.

Etwa 70 Länder, darunter auch EU-Länder, haben nationale PRN-Systeme eingeführt, berichtet SchengenVisaInfo.com.

Ohne ein eigenes PNR-System könnte die Schweiz zu einer Sicherheitslücke in Europa werden. Dies würde es Personen ermöglichen, die Flugreisen nutzen, um kriminelle Ziele zu verfolgen und die Passagierdatenerfassungssysteme der EU-Mitgliedstaaten zu umgehen, indem sie in die Schweiz fliegen und ihre Reise auf dem Landweg innerhalb des Schengen-Raums fortsetzen.

Schweizerischer Bundesrat

Laut Medienmitteilung des Bundesrats hat sich die EU-Kommission bereits dazu verpflichtet, Mandate mit Norwegen, Island und der Schweiz auszuhandeln. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass diese Verhandlungen keine Gespräche zwischen der Schweiz und der Europäischen Union im Rahmen des Paketansatzes beinhalten.

Die Ziele des Verhandlungsmandats mit der EU zum Austausch von Informationen über PNR-Daten sind folgende:

  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung von Schweizer Fluggesellschaften an EU-Mitgliedstaaten;
  • Sicherstellung der Datenlieferung aus Ländern der Europäischen Union in die Schweiz über Fluggesellschaften;
  • Mit der Europäischen Union zur Regelung der Erhebung und Nutzung von PNR-Daten im europäischen Luftraum sowie zur Gewährleistung der Datensicherheit bei der Verarbeitung von PNR-Daten.
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Im September 2023 verabschiedete die Europäische Kommission Empfehlungen an den Rat, Verhandlungen mit Island, Norwegen und der Schweiz über Abkommen über die Übermittlung von Passagierdatensätzen (PNR) aufzunehmen.

In den Empfehlungen heißt es, dass die Weitergabe von PNR-Daten die zuständigen Behörden dabei unterstützen wird, die Identifizierung, Verfolgung und Untersuchung terroristischer und krimineller Straftaten zu verbessern.

Ansonsten haben das Europäische Parlament und der Rat am 27. April 2016 eine Richtlinie über die Nutzung von PNR-Daten zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Straftaten erlassen.

Darüber hinaus stellt der Bericht der Europäischen Kommission fest, dass sich PNR-Daten bei der Verwirklichung ihrer Ziele als wirksam erwiesen haben, die im Einklang mit dem Ziel des öffentlichen Interesses stehen, nämlich dem Schutz der öffentlichen Sicherheit durch Gewährleistung der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung schwerer Verbrechen und Terrorismus im EU-Raum. Ohne Binnengrenzen.

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