Clyde & Co. bereitet Schiedsklagen gegen die Schweiz zugunsten der Anleihegläubiger der Credit Suisse vor

Clyde & Co. bereitet Schiedsklagen gegen die Schweiz zugunsten der Anleihegläubiger der Credit Suisse vor

Montag, 25. März 2024 um 12:56 Uhr

Die rechtlichen Folgen der schnellen Übernahme der Credit Suisse durch UBS im letzten Jahr dauern an, und eine in London ansässige Anwaltskanzlei bereitet sich darauf vor, Schiedsklagen gegen die Schweiz einzureichen.

Im vergangenen März wurden 17 Milliarden US-Dollar (13,4 Milliarden Pfund) der Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) der Credit Suisse im Rahmen eines Notverkaufs an UBS vernichtet. Dies hat den Prozessgiganten Quinn Emanuel und die Anwaltskanzlei Palace Partners dazu veranlasst, im Namen dieser Anleihegläubiger rechtliche Schritte einzuleiten.

Jetzt, ein Jahr später, sind Clyde und Co. bereit, mitzumachen. Sie hat Pläne ausgearbeitet, um den Schweizer Staat „für die Verletzung seiner internationalen Investitionsabkommen verantwortlich zu machen“, nachdem er den Wert der Anleihen auf Null gesenkt hatte.

Im Gegensatz zu anderen Delisting-Ansprüchen werden diese Ansprüche von Clyde & Co auf ein internationales Schiedsverfahren zurückgreifen und auf der Grundlage internationaler Investitionsabkommen entschieden.

Das Schiedsverfahren ist ein gängiges Mittel zur Beilegung einer Streitigkeit. Im Gegensatz zu Gerichtsverfahren ist das Schiedsverfahren privat und vertraulich. In diesem System wird ein unabhängiger und neutraler Schiedsrichter ernannt, der über den Fall entscheidet. Die wichtigste Option für ein internationales Schiedsverfahren besteht darin, zu entscheiden, welches Land den „Sitz“, auch Schiedsort genannt, haben soll.

Clyde & Associates sagte, es habe ein Rechtsgutachten zur Gültigkeit von Investitionsvertragsansprüchen in internationalen Schiedsverfahren erstellt, das durch einen Finanzexpertenbericht von Charles River Associates gestützt wird.

Die Anwaltskanzlei sagte, sie plane nun, im Namen von AT1-Investoren der Credit Suisse aus einer Reihe von Gerichtsbarkeiten, darunter China, Hongkong, Japan, Korea, Singapur und den Vereinigten Arabischen Emiraten, eine Reihe von Investitionsschiedsklagen einzureichen.

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Clyde & Co sagte, es befinde sich in „fortgeschrittenen Gesprächen“ mit externen Geldgebern, die ihre „Bereitschaft zur Finanzierung dieser Fälle“ zum Ausdruck gebracht hätten.

Lucas Mistelis, Partner der International Arbitration Group von Clyde & Co, kommentierte die Einzelheiten wie folgt: „Für uns ist klar, dass nicht-inländische und nicht-politisierte Verfahren gegen die Schweiz auf der Grundlage internationaler Investitionsabkommen der wahrscheinlichste Weg zu einem sind.“ positives Ergebnis für die Schweiz.“ Inhaber von AT1-Anleihen, die beim Zusammenbruch der Credit Suisse schrecklich behandelt wurden und deren Anlagen illegal beschlagnahmt wurden.

„Wir beabsichtigen nun, in den kommenden Monaten im Namen von Gruppen geschädigter Investoren in einer Reihe von Ländern, insbesondere in Asien und im Nahen Osten, eine Reihe internationaler Schiedsklagen gegen die Schweiz einzureichen.“

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